Investitionsabzugsbetrag: Tatsächliche Anschaffung niedriger im 3. Jahr

  • Hallo,


    ich kämpfe mich mal wieder als Kleinstgewerbetreibender durch die Einkommenssteuererklärung für 2020. Ich nutze Wiso Steuer. Ich bin gerade aufgeschmissen und brauche mal einen lieben Tipp! Bitte seid nachsichtig mit mir, ich bin kein Profi nur jemand der versucht es selber auf die Reihe zu bekommen.


    Folgendes


    2017 IAB - Voraussichtliche Anschaffungskosten 600 € (max. Investitionsabzug 40% = 240 Euro)

    2019 - Anschaffung - 376,98 € (Hinzurechnung 150,79 €)

    2020 - Anschaffung - 128,97 € (Hinzurechnung 51,58 €)


    Nun verbleiben noch 94,08 € mögliche Anschaffungen (37,63 € von den 40% Investabzug).


    Nach meinem Verständnis nach, kann ich es nicht noch in das Jahr 2021 für eine Anschaffung nehmen!? Richtig?


    Was muss ich denn jetzt wo eintragen?


    Muss ich bei "Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen 2017 94,08 € eintragen? Wenn ja, soll ich die Anlage EÜR aus 2017 berichtigen? Wie mache ich das mit Wiso Steuer? Ich habe doch darüber schon einen Bescheid bekommen?


    Es wäre toll, wenn mich hier jemand mit einem Rat unterstützt. Für mich lohnt sich einfach kein Steuerberater und so einen Fall hatte ich einfach noch nicht - möchte aber alles korrekt machen.


    Viele Grüße


    Marc


    p.s. Ich habe bereits im Forum gesucht, aber irgendwie nicht die Antwort geunden.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn das für ein Wirtschaftsgut sein, dass man sich in Etappen anschafft? Ich glaube, Du hast da bei dieser gesetzlichen Vorschrift gehörig etwas missverstanden.


    Was muss ich denn jetzt wo eintragen?

    Dann solltest Du potentiellen Hilfestellern aber auch die von Dir genutzte Softwareversion detailliert benennen.


    p.s. Ich habe bereits im Forum gesucht, aber irgendwie nicht die Antwort geunden.

    Das kann ich mit bei erweiterter Forumssuche und Stichwort Investitionsabzugsbetrag wirklich nicht vorstellen. Wobei Du den Fehler m.E. wharscheinlich schon bei dessen Bildung gemacht hast.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Investitionsabzugsbetrag: Tatsächliche Anschaffung niedriger im 3 ten Jahr - Was nun? Hilfe!“ zu „Investitionsabzugsbetrag: Tatsächliche Anschaffung niedriger im 3. Jahr“ geändert.
  • Na ja - bei mehreren Anschaffungsgütern geht das schon, ist ja nicht verboten, seit die Angabe des beabsichtigten Anlagegutes nicht mehr gefordert wird.

    Nicht verbrauchte Beträge werden unter "Auflösung" eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja - bei mehreren Anschaffungsgütern geht das schon, ist ja nicht verboten,

    Er schreibt aber nicht, dass er die Rücklage jeweils gesondert für verschiedene WG gebildet hat. Er hat eine Rücklage für ein WG gebildet nach seinen Angaben. Das ist doch gerade sein Problem.

  • Das wäre dann in der Tat seltsam.

    Vermutung: Ratenzahlungen - dann wäre die Buchung im Anlagevermögen falsch erfasst

  • Wenn der Stil des Forum ist die Benutzer zu verschaukeln und auf die Suchfunktion zu verweisen,

    dann kann ich darauf verzichten.

    Danke auch.


    ...

    könnte ich zurückfragen.

    Was bitte hat den Ihre Antwort


    Zitat

    Was soll denn das für ein Wirtschaftsgut sein, dass man sich in Etappen anschafft? Ich glaube, Du hast da bei dieser gesetzlichen Vorschrift gehörig etwas missverstanden.

    mit dem Problem zu tun ?



    Und dann mit dem üblichen "hast Du die Suchfunktion schon probiert"?


    Zitat

    Das kann ich mit bei erweiterter Forumssuche und Stichwort Investitionsabzugsbetrag wirklich nicht vorstellen. Wobei Du den Fehler m.E. wharscheinlich schon bei dessen Bildung gemacht hast.


    :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Stil des Forum ist die Benutzer zu verschaukeln und auf die Suchfunktion zu verweisen,

    dann kann ich darauf verzichten.

    Danke auch.

    Bitte halte Dich an die Forenregeln, denen auch Du zugestimmt hast.

  • Tolle Antworten,

    hätte die gleiche Frage, aber nur dummes gelaber.

    Können Leute, die nichts wissen einfach die Klappe halten?

    Vielen Dank für deine ach so liebevollen Worte! Können Leute, die nur andere kritisieren, aber selber auch nichts beitragen wollen, einfach die Klappe halten? Trolle benötigen wir hier nicht.


    Die Antwort habe ich in #3 gegeben und hättest du gefunden, wenn du richtig gelesen hättest