Kranken- Pflegeversicherung als Werkstudent wo eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich war im ersten Halbjahr als Werkstudent, im zweiten als Arbeitnehmer gesetzlich versichert.


    Mir ist nicht klar, an welcher Stelle ich die von mir gezahlten Beiträge des ersten Halbjahres eintragen soll.


    Unter "Arbeitnehmer" --> "1. Lohnsteuerbescheinigung" --> "AN-Beiträge zur gesetzl. Krankenversicherung/ sozialen Pflegeversicherung" ?

    Oder

    unter "Allgemeine Ausgaben" --> "Versicherungen & Altersvorsorge" --> "Gesetzl. Kranken-/ Pflegeversicherungen" --> "Weitere Angeben zu gesetzl. Kranken-/ Pflegevers." ?


    Danke für die Hilfe!

  • Das kommt doch darauf an, ob die Beiträge im 1. Hj vom Arbeitgeber abgeführt wurden. Dann stehen sie auf der Lohnsteuerbescheinigung und werden dort eingegeben. Wenn du sie als Selbstzahler selber abgeführt hast, gehört das in die Sonderausgaben wie alle anderen Versicherungen auch.