EÜR - wo externe Foto-Lizenzgebühren, Webseiten-Vorlagen Rechnungen aus Ausland eintragen?

  • Hallo, ich habe Rechnungen von ausländischen Firmen (o. UST.) wo ich Lizenzen (Credits) z. B. für lizenzpflichtige Fotos oder Vorlagen zur Erstellung einer Webseite für einen Kunden kaufen musste. Wo trage ich diese in Wiso Steuer ein mit Kleinerunternehmer-Regelung. Die Rechnungen sind teilweise in Dollar ausgestellt, die aber in Euro gezahlt wurden, bzw. ich dann umgerechnet hatte.


    VG

    Holger

  • Hallo, ich habe Rechnungen von ausländischen Firmen (o. UST.) wo ich Lizenzen (Credits) z. B. für lizenzpflichtige Fotos oder Vorlagen zur Erstellung einer Webseite für einen Kunden kaufen musste.

    ähhh hallo??

    Du erstellst im Auftrag einer anderen Firma deren Homepage (Werkvertrag) und weißt nicht wie Du Deinen Aufwand berechnen, abrechnen sollst:pinch::wacko:

    Am besten wird sein, Du googelst Dir einmal das Grundwissen an.

  • Nein, sorry, falsch verstanden. Ich habe bei diversen Agenturen im Ausland, sogenannte Credits gekauft mit denen ich dann z. B. ein Lizenzpflichtiges Foto kaufen konnte. Habe also z. B. 29 Dollar an Credits gekauft von denen ich dann dafür 4 professionelle Fotos oder Grafikvorlagen kaufen konnte. Die Frage ist, wo ich die entsprechende Rechnung davon in Wiso hinterlegen soll unter welchem Posten. Es geht nicht um eine Rechnung die ich meinem Kunden geschrieben habe.

  • Vielleicht weil ich als Kleinunternehmer uSt. befreit bin

    im Ausland ist es egal ob Du in Deutschland § 19 Kleinunternehmer bist.

    Du bist hier im Forum Steuer:Sparbuch wenn Du das nutzt, würde ich das EÜR-Modul empfehlen, weil Du auch als Kleinunternehmer Anmeldungen, Erklärung einreichen musst.

    Aber jeder wie er möchte. Bild 3 eür_est-jpg ist aus Einkommensteuererklärung

  • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem...bin auch Kleinunternehmer, designe T-Shirts und kauf dafür "sonstige Leistungen" (Abos zum Dowmload von Vektoren&Fotos, Vektorenpakete etc. oder auch Facebook Ads) aus dem EU-Ausland und Drittländern via Internet.


    Von den Anbietern bekomme ich Rechnungen ohne Ausweis einer USt. Als Kleinunternehmer bin ich auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss aber für aus dem Ausland bezogene sonstige Leistungen USt ans Finanzamt abführen. Da meine USt-Steuerlast durch die Einkäufe weit unter <1000 EUR pro Jahr ist, muss ich das nur in der Jahresumsatzsteuer-Erklärung angeben (...soweit mein Verständnis).


    Ich benutze das EÜR Modul mit Kleinunternhmerprofil des Wiso SteuerSparbuchs und dachte ich müsste diese Ausgaben durch eine freie Buchung lösen:



    Den Netto Betrag (Kosten des Abos) mit 3165 H and 1200 S


    3165 ist Leist. § 13b UStG ohne VS


    und den zu schuldenden USt-Betrag 1779 H and 1200 S


    1779 ist USt i.g. Erwerb o. Vorst.



    Ist das richtig so oder komplett falsch? Warum wird in dem Beitrag das Konto 3125 empfohlen?


    Danke und Gruß

    Marc