Religionszugehörigkeit - Was sendet WISO an das Finanzamt?

  • Hallo zusammen!


    Ich hatte bisher immer mit dem Programm ElsterFormular zu tun. Von dort kenne ich bei der Frage nach der Religionszugehörigkeit die Auswahl "nicht kirchensteuerpflichtig".


    Die Auswahlmöglichkeit "nicht kirchensteuerpflichtig" kennt WISO dagegen nicht. Stattdessen finde ich bei WISO zwei mir bisher unbekannte Auswahlmöglichkeiten

    "sonstige (steuerberechtigt)" und "sonstige (nicht steuerberechtigt)". Unabhängig davon, welche der beiden Auswahlmöglichkeiten man wählt, wird als Religionsschlüssel stets "VD" eingetragen.


    Gehe ich nun in WISO auf Formulare, dann steht da unter Religion immer nur der Religionsschlüssel, in diesem Fall "VD", die von mir konkret ausgewählte Antwort auf die Frage nach der

    Religionszugehörigkeit findet sich dort dagegen nirgends.


    Ich frage mich in diesem Zusammenhang, was WISO denn nun eigentlich an das Finanzamt sendet (Übermittlung über Elster, mit zusätzlicher Abgabe der komprimierten Erklärung in Papierform).

    Wird nur der Religionsschlüssel "VD" übermittelt und die konkreten Angaben "sonstige (steuerberechtigt)" oder "sonstige (nicht steuerberechtigt)" fallen unter den Tisch? Oder wird auch die

    konkrete Auswahl, die man unter Religionszugehörigkeit getroffen hat ("sonstge (steuerberechtigt)" / "sonstige (nicht steuerberechtigt)"), mitübermittelt?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Andreas

  • Von welchem "WISO" sprichst Du konkret? Im Steuer-Sparbuch 2021 kann ich kein Problem erkennen, man wählt einfach korrekt "keine" aus:

    Guten Abend!


    Die Auswahlmöglichkeit "keine" gab es bei ElsterFormular auch. Die Angabe "keine" (= keine Relgionszugehörigkeit) ist aber nicht deckungsgleich mit der Auswahl "nicht kirchensteuerpflichtig". Man kann nicht krichensteuerpflichtig sein, weil z.B. die Religionsgemeinschaft, der man angehört, in Deutschland nicht kirchensteuerberechtigt ist oder aber, sie ist kirchensteuerberechtigt, verzichtet jedoch auf die Erhebung der Kirchensteuer. Oder natürlich, man gehört keiner Religionsgemeinschaft an.


    Im vorliegenden Fall wäre die Angabe "keine" nicht zutreffend.


    Bei der Krichensteuerberechtigung der Religionsgemeinschaft geht es um das Thema besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe. Ob das besondere Kirchgeld fällig wird, machen manche Bundesländer davon abhängig, ob die Religionsgemeinschaft, der man angehört, kirchsteuerberechtigt ist oder nicht, andere Bundesländer machen das davon abhängig, ob Kirchensteuer tatsächlich gezahlt wird oder nicht.


    Ich vermute, dass WISO hier bei der Auswahl "sonstige (steuerberechtigt)" und "sonstige (nicht steuerberechtigt)" genau deswegen diese Unterscheidung macht.


    Dennoch ist das ja so, dass in den Formularen des Finanzamtes die Angabe, ob man einer steuerberechtigten oder einer nicht steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, gar nicht zu machen ist, sondern hier sind nur die Religionsschlüssel einzutragen (so habe ich das gesehen in den Formularen, die WISO zur Verfügung stellt). Im vorliegenden Fall ist der Religionsschlüssel "VD" einzutragen.


    Ich finde das nämlich sehr irritierend, dass von WISO Angaben abgefragt werden, die in den Formularen des Finanzamtes überhaupt nicht einzutragen sind. Das ist ja auch z.B. bei der Auswahl der Religionszugehörigkeit "evangelisch" der Fall. Bei dieser Auswahl wird im nächsten Schritt die Kirche / Kultusgemeinde abgefragt, der man angehört. Diese Angabe war in ElsterFormular nicht zu machen. Ich finde auch kein passendes Feld für diese Angabe in den Formularen des Finanzamtes (gemeint sind Formulare, die man in WISO findet).


    Noch mehr irritiert mich in diesem Zusammenhang aber, dass gar nicht klar ist, welche Angaben genau ein Steuerprogramm an das Finanzamt übermitteln wird.


    Lässt sich denn irgendwie vor dem Absenden der Steuererklärung herausfinden, welche exakten Angaben WISO an das Finanzamt übermitteln wird? Und hier insbesondere, ob nur der Religionsschlüssel "VD" übermittelt wird, oder die konrekte Angabe, die man bei der Religionszugehörigkeit gemacht hat.

  • Hallo zusammen.


    Ich würde gerne das Thema nocheinmal hochholen, vielleicht fällt ja dem ein oder anderen dazu noch etwas ein.


    Bei der fraglichen Religionszugehörigkeit geht es übrigens um die Zugehörigkeit zur rus. orthodoxen Kirche. Explizit kann man das in WISO nicht auswählen. Es bleiben also die Auswahl "sonstige (steuerberechtigt)" und "sonstige (nicht steuerberechtigt)".


    Nach dem Kirchensteuergesetz (von BaWü) dürfen die Kirchen Steuern erheben, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die rus. orthodoxe Kirche ist, soweit ich das sehe, eine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts (in BaWü). Damit darf sie Kirchesteuer erheben (auch wenn sie dies nicht tut).


    Damit müsste man in diesem Fall in WISO bei Religionszugehörigkeit "sonstige (steuerberechtigt)" auswählen, auch wenn tatsächlich keine Kirchensteuer zu entrichten ist, richtig?