Nachträgliche Erstattung Umweltbonus für Dienstfahrzeug mit IAB

  • Hallo, ich habe ein kleines Problem!


    Hinweis: Ich bilanziere und bin nicht Umsatzsteuerpflichtig.


    In 2020 habe ich ein gefördertes Fahrzeug angeschafft, für welches ich in 2019 einen IAB gebildet habe. Während der Antragsphase wurde der Umweltbonus erhöht. Für den Bundesanteil habe ich hierüber auch eine Nachricht erhalten. Diesbezüglich habe ich mir im weitern über den Anteil des Autohauses keine Gedanken gemacht bzw. habe die Kurve auch nicht bekommen, dass der natürlich auch erhöht wurde.


    Nunmehr habe ich gestern Morgen meine Bilanz mit der entsprechenden Berücksichtigung des Umweltbonus beim Wirtschaftsgut und IAB versandt und auch alle Buchungsperioden für 2020 abgeschlossen.


    Und jetzt ist es kein Witz... gestern Nachmittag ruft mich mein Autohaus an und teilt mir mit, dass die Erhöhung des Umweltbonus aus meinem damaligen Antrag noch vom Autohaus nunmehr zur Auszahlung ansteht. =O


    Würde ich jetzt hier mit einem Steuerberater zusammenarbeiten hätte ich gesagt: Behaltet mal euer Geld, für die Korrektur der Buchführung würde mir sicherlich der gleiche Betrag in Rechnung gestellt. 8)


    Dem ist allerdings leider nicht so. Somit erhalte ich jetzt in den nächsten Tagen einen Betrag, den ich in der Buchführung nicht gebrauchen kann.


    Hat zufällig jemand eine Idee, wie ich jetzt damit umgehen muss?


    Es ist faktisch so, dass 1. das aktivierte Anlagegut einen falschen Betrag ausweist und 2. die Auflösung IAB zu hoch angesetzt wurde (Betrifft nur das WJ 20, da in 2021 noch ein verbleibender Rest investiert wurde). Ich könnte mir jetzt darüber Gedanken machen, meine Buchführung zu dem Zeitpunkt als die letzte Periode abgeschlossen wurde zurück zusichern. Dies würde jedoch bedeuten, dass März 21 bis heute nachgebucht werden müsste. Und wenn ich mich nicht täusche müsste ja dann der jetzt nachgezahlte Umweltbonus als Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden!? Gibt es keine andere Möglichkeit, als nunmehr eine korrigierte Bilanz zu übermitteln?


    Meine gewünschte Lösung hierzu wäre, in 2021 das Wirtschaftsgut um den nachgezahlten Umweltbonus zu reduzieren und auch die AFA aus 2020 (die ja auch zu hoch angesetzt wurde) zu korrigieren. Einfluss auf den IAB würde ich jetzt nicht sehen, das die Gesamtinvestitionen in 2020 und 2021 über dem Betrag des gebildeten IAB liegen.


    Wäre das so möglich?

  • Da wird nicht viel helfen - du musst die Anschaffungskosten reduzieren und damit auch die Inanspruchnahme des IAB. Ohne die Reduzierung der Anschaffungskosten würdest du eine zu hohe AfA-Basis "erschleichen". Als Bilanzierer musst du auch korrigieren, da periodengerecht zu buchen ist.

  • Ja, das ist sehr spannend. Ich werde vom Autohaus prüfen lassen, ob auf die Auszahlung verzichtet werden kann. Alleine der Versand der neuen Bilanz kostet schon 50,00 Euro. Zzgl. weitere Steuernachzahlung über 210,68 Euro und den Aufwand würden die Annahme von 446 Euro nicht rechtfertigen können.

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro (je nach Antriebsart) und da sind nicht einmal 500 Euro zu teuer? Wenn du alles so kalkulierst, sehe ich schwarz.

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 9.000 Euro (je nach Antriebsart) und da sind nicht einmal 500 Euro zu teuer? Wenn du alles so kalkulierst, sehe ich schwarz.

    ??? Wovon redest Du jetzt? Ich wollte hier nicht die absolut überflüssige Förderung aus unseren Steuergeldern bemängeln, sondern einen Geldfluss verbuchen. Da ich ein förderfähiges Fahrzeug habe kann dir doch meine Kalkulation egal sein! Der Bund allerdings dürfte manchmal ein wenig klüger kalkulieren. Aber vielleicht verstehst Du meine Rechnung auch nicht. Wenn ich für eine Zahlung von 446 Euro erst 50 Euro für eine neue Bilanz und dann noch 210 Euro Steuernachzahlung leisten muss, dann verbleiben für mich 186 Euro. Und dafür werde ich diesen Aufwand nicht betreiben, da er für mich nicht wirtschaftlich ist.

  • Du willst nicht verstehen - aber egal. Es ist deine Bilanz und dein Bilanzfehler.

    Der staatliche Zuschuss für e-Autos beträgt ja nach Typ bis zu 9.000 €. Du wusstest bei Bilanzaufstellung, dass dieser beantragt war und der Händler dir zugesagt hatte, den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Das ist eine Tatsache, die du in der Bilanz hättest berücksichtigen müssen und dürfte auch wesentlich sein. Also besteht m. E. nach die Pflicht, die Bilanz zu ändern - ob du willst oder nicht spielt dabei keine Rolle (und die Kosten, die entstehen, auch nicht; ist schon durch höchste deutsche Gerichte so entschieden). Und bei deiner Rechnung geht die Liquiditätsberechnung nicht auf, weil du den Zuschuss als Einnahme einfach nicht berücksichtigst. Du hast insgesamt keinen Aufwandsüberschuss!

    Und damit klinke ich mich aus - deine letzte Antwort war gelinde gesagt unhöflich, für mich ist sie frech! Das muss ich mir nicht antun.

  • Wieso unhöflich? Wenn Du es so empfindest, tut es mir leid! Aber es hat nun mal tatsächlich den Anschein, dass Du es nicht verstanden hast! Wie ich bereits erklärt habe wusste ich eben nichts von der tatsächlichen Höhe des Zuschusses, da er während der Antragsphase (in der ich das Fahrzeug bereits aktiviert habe) erhöht/ korrigiert wurde. Das es sich hierbei um einen Bilanzfehler handelt habe ich nie bestritten. Ich habe hier lediglich um den Ratschlag einer alternativen Lösung gefragt. Ob ich hier einen Aufwandsüberschuss habe kannst Du doch eigentlich gar nicht beurteilen! Wenn ich betriebswirtschaftlich Denke wird der verbleibende Ertrag durch das korrigieren der Bilanz aufgebraucht. Würde ich diese Korrektur einem Steuerberater aufgeben wären die verbleibenden 186 Euro sehr schnell aufgebraucht. Für mich bedeutet es (da alle Buchungsperioden 2020 abgeschlossen sind) eine Rücksicherung auf März, da ich dort die Perioden abgeschlossen habe. Dann könnte ich die Korrektur (IAB, AfA Buchungen und Verzeichnis sowie Rechnungsabgrenzung) verbuchen. Anschließend müssten die EB Werte korrigiert werden und alle Buchungen ab März neu erfasst werden. Dieser Gesamtaufwand beläuft sich auf mehr als 186 Euro. Somit liegt es nahe, auf die Zahlung vom Autohaus zu verzichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich verpflichtet bin diese anzunehmen!

  • Da ich nunmehr mit meinem Finanzamt über eine Lösung des Problems gesprochen habe, möchte ich gerne, für diejenigen, die mal ein ähnlichen Problem haben oder für die, die eine falsche bzw. eine starre Meinung haben, die Lösungsansätze von meinem FA mitteilen.


    Aber ich möchte es mir auch nicht nehmen lassen, dass ich hier immer wieder enttäuscht über die despektierlichen Kommentare bin. Man kommt sich als TE vor, als sei man einen Happen doof. Und letztendlich stellt sich heraus, dass eine naiv anmutende Denkweise doch richtig ist.


    Nachdem ich den Vorgang meinem Sachbearbeiter geschildert habe wurden folgende Lösungsansätze angeboten:


    1. Verbuchung des nachträglichen Umweltbonus als Ertrag in 2021.

    2. Korrektur der AFA aus 2020 und Reduzierung KP um Umweltbonus in 2021 (ohne Berührung IAB da dieser durch andere Investitionen aufgebraucht wird)


    Natürlich wäre im die Korrektur in 2020 lieber gewesen. Jedoch hatte mein Sachbearbeiter Verständnis für den hohen Aufwand der Korrektur und hat somit kein Problem mit der Korrektur in 2021.


    Das Forum könnte wirklich lebhafter sein, wenn genau solche Grauzonen und Lösungsansätze neben den gesetzlichen Bestimmungen diskutiert werden könnte ohne gleich an den Pranger gestellt zu werden.