Gewerbe abgemeldet und umgezogen -> Gesonderte Feststellungserklärung?

  • Hallo zusammen,


    ich sitze aktuell an der Steuererklärung für das Jahr 2020 und habe folgenden Sachverhalt:

    Bis Ende Mai 2020 hatte ich ein (Neben-)gewerbe (Kleinunternehmerregelung) in NRW, welches im Jahr 2020 jedoch keinerlei Umsatz generiert hat und zum Ende Mai am Wohnort abgemeldet wurde. Seit August wohne ich nun in einem anderen Bundesland und bin ja aufgrund des Gewerbes verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung inklusive EÜR einzureichen. Via Steuer:Web habe ich dies auch - ähnlich wie im Vorjahr - getan, kriege nun aber die Warnung angezeigt, dass eine gesonderte Feststellungserklärung wohl notwendig sei. Daher stellen sich für mich jetzt die folgenden Fragen:

    1. Ich habe durch Recherche verstanden, dass die Feststellungserklärung notwendig ist, wenn das Gewerbe sich an einem anderen Standort wie der gegenwärtige Wohnort befindet. Das Gewerbe wurde jedoch vor Umzug bereits abgemeldet. Ist eine Feststellungserklärung dennoch notwendig?
    2. Wenn notwendig: wie exakt ist der technische Ablauf? Ich habe das Formular in Steuer:Web nicht gefunden.

    Des Weiteren noch eine kleine Frage zur Anlage N:

    Da ich seit meinem Umzug in einer Home Office - Festanstellung bin, habe ich diese Tage in der Home Office - Pauschale berücksichtigt und in der Anlage N ebenfalls die Tage als Home Office - Tage eingetragen. Zu letzterem kriege ich nun aber die Meldung: "Es ergeben sich 0 Arbeitstage für 2020. Auf Grund der Angaben ergeben sich für das Jahr 2020 keine Arbeitstage. Dies führt dazu, dass dieser Eintrag nicht ins Formular Anlage N übernommen wird". Verstehe ich richtig, dass (da Home Office nicht via Entfernungspauschale abgerechnet wird) ein Weglassen der Anlage N für diesen Zeitraum demnach zulässig ist?


    Vielen Dank!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Gewerbe abgemeldet und umgezogen -> Gesonderte Feststellungserklärung? |“ zu „Gewerbe abgemeldet und umgezogen -> Gesonderte Feststellungserklärung?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe durch Recherche verstanden, dass die Feststellungserklärung notwendig ist, wenn das Gewerbe sich an einem anderen Standort wie der gegenwärtige Wohnort befindet. Das Gewerbe wurde jedoch vor Umzug bereits abgemeldet. Ist eine Feststellungserklärung dennoch notwendig?

    Grundsätzlich ja. Im Einzelfall lässt sich das aber evtl. mit dem neu zuständigen FA regeln. Also mal bei denen anrufen und das mit denen klären. Bei alten FA umgemeldet hattes Du Dich ja hoffentlich.


    Wenn notwendig: wie exakt ist der technische Ablauf? Ich habe das Formular in Steuer:Web nicht gefunden.

    Leistungsübersicht Steuerprogramme WISO 2021 .pdf


    Des Weiteren noch eine kleine Frage zur Anlage N:

    Bitte keine derartigen Sammelthreads, da ansonsten die erweiterte Forumssuche nicht mehr sinnvoll nutzbar ist. Im Übrigen auch schon Thema gewesen und eben über diese erweiterte Forumssuche auffindbar:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…q=Home+Office+arbeitstage

    Entfernungspauschale und Home-Office Berechnung fehlerhaft?


    Bitte künftig für unterschiedliche Fragen auch getrennte Threads eröffnen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Bezugnehmend gerne noch einige Rückfragen:

    Zitat

    Bei alten FA umgemeldet hattes Du Dich ja hoffentlich.

    Ich nehme an, die Frage bezieht sich darauf, dass sonst das alte Finanzamt vom neuen Finanzamt und der Steuererklärung dahin nichts mitbekommt, richtig?


    Zitat

    Die Leistungsübersicht hatte ich auch schon gesehen. Heißt dies, ich kann das Formular nicht zusätzlich zu Steuer:Web erwerben, sondern kann de facto Steuer:Web gar nicht mehr für meinen Anwendungszweck verwenden und muss komplett auf z. B. Steuer Sparbuch umsteigen?

    Zitat

    So ganz habe ich das Fazit auf Seite 2 hier tatsächlich nicht verstanden. Der Antwort der Support-Mail konnte ich entnehmen, dass man nicht für einen ausschließlichen Home Office - Zeitraum die Home-Office-Corona-Pauschale + Entfernungspauschale absetzen kann. Deshalb wird letzteres aus der Anlage N entfernt. Weiter oben stand in einem Posting von dir jedoch, dass man die Anlage N auf jeden Fall mitschicken muss in der Steuererklärung, auch für einen Zeitraum, den man nur im Home Office verbringt. Heißt das, dass Steuer:Web hier etwas entfernt, was nicht entfernt werden soll?


    siehe auch Posting von dir:

    Zitat

    Die gesetzliche Voraussetzung ist ja erst einmal, dass ein Arbeitsplatz an der 1.Tätigkeitsstätte besteht und der grundsätzlich aufgesucht würde. Und das bestätigt man durch die Angaben auf der Anlage N. Daher würde ich den zweiten AG mit neuem Eintrag anlegen und die Arbeitstage komplett als Homeoffice-Tage ausweisen. Dann ist dem Gesetz genüge getan

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehme an, die Frage bezieht sich darauf, dass sonst das alte Finanzamt vom neuen Finanzamt und der Steuererklärung dahin nichts mitbekommt, richtig?

    Wenn Du abgegeben hast, dann regeln die das untereinander. Das dauert und macht alles umständlicher. Üblicherweise sollte ein Steuerbürger seinem bisherigen FA seinen Umzug bzw. die Verlegung des Betriebssitzes mitteilen. Ein Unternehmer muss es sogar, da es, wie Du ja merkst, gewisse Folgen nach der AO (Abgabenordnung) haben kann.


    Die Leistungsübersicht hatte ich auch schon gesehen. Heißt dies, ich kann das Formular nicht zusätzlich zu Steuer:Web erwerben, sondern kann de facto Steuer:Web gar nicht mehr für meinen Anwendungszweck verwenden und muss komplett auf z. B. Steuer Sparbuch umsteigen?

    WISO steuer:Web kann keine gesonderte Gewinnfeststellung (Feststellungserklärung).


    So ganz habe ich das Fazit auf Seite 2 hier tatsächlich nicht verstanden. Der Antwort der Support-Mail konnte ich entnehmen, dass man nicht für einen ausschließlichen Home Office - Zeitraum die Home-Office-Corona-Pauschale + Entfernungspauschale absetzen kann. Deshalb wird letzteres aus der Anlage N entfernt. Weiter oben stand in einem Posting von dir jedoch, dass man die Anlage N auf jeden Fall mitschicken muss in der Steuererklärung, auch für einen Zeitraum, den man nur im Home Office verbringt. Heißt das, dass Steuer:Web hier etwas entfernt, was nicht entfernt werden soll?

    Das darfst Du uns nicht fragen. Wie Du den Äußerungen im Thread entnehmen kannst, können wir dem Support so nicht folgen.