Frage zur Vermögensübersicht

  • Ich habe jetzt die Hausgeldabrechnung für das Jahr 2020 erstellt. Jetzt habe ich mir auch die neue Vermögensübersicht angesehen.


    Ist es richtig, dass dort die Verbindlichkeiten und Forderung aus dem aktuellen Abrechnung dort auch drauf stehen?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ja, das ist korrekt, denn zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensberichtes stellen diese (Abrechnungsspitze und ggf. Überzahlungen/Unterzahlungen gem. Wirtschaftsplan) eine Forderung oder Verbindlichkeit der Gemeinschaft dar.