Zumutbare Belastungen lt. VI R 75/14

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe gerade meinen EkSt.-Bescheid erhalten und er weicht um rund 2.500 € von dem von der WISO Steuersparbuch errechneten Software ab.
    Und zwar ausschließlich in dem Bereich 'außergewöhnliche Belastungen'. Da habe ich Arztkosten, Selbstbeteiligungen, etc. eingetragen, und das FA hat mir den Betrag von der zumutbare Belastung abgezogen. So weit, so gut eigentlich.
    Aber warum hat die Software das nicht auch schon abgezogen bei der Berechnung der Erstattung? Dann hätte sich der errechnete zu erstattende Betrag nicht so massiv von dem tatsächlichen Betrag unterschieden.
    Eine errechnete Differenz von 2500 € ist doch kein Pappenstiel.

    Habt Ihr eine Idee dazu? Vielen Dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    Und zwar ausschließlich in dem Bereich 'außergewöhnliche Belastungen'. Da habe ich Arztkosten, Selbstbeteiligungen, etc. eingetragen, und das FA hat mir den Betrag von der zumutbare Belastung abgezogen. So weit, so gut eigentlich.
    Aber warum hat die Software das nicht auch schon abgezogen bei der Berechnung der Erstattung?

    Die zumutbare Eigenbelastung mindert die dem Grunde nach abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen. Und genau das berechnet auch das Programm bei zutreffenden Einträgen. Leicht ersichtlich aus der umfangreichen Steuerberechnung nebst zugehöriger detaillierter Aufstellungen.


    Habt Ihr eine Idee dazu? Vielen Dank!

    Den Bescheid Zeile für Zeile mit der Steuerberechnung abgleichen.


    Und ansonsten natürlich auch einmal die detaillierten Erläuterungen des ESt-Bescheides des Finanzamts lesen.

    • Offizieller Beitrag

    ja, natürlich habe ich das gemacht und Zeile für Zeile verglichen.

    Ja und? Was hast Du genau an Differenzen? Was erläutert das FA dazu? Nur Du kennst die Zahlen und die Infos des FAs.