Doppelbesteuerung bei ausländischen thesaurierenden Fonds

  • 2020 habe ich viele ausländische thesaurierende Fonds, die ich teilweise schon Jahrzehnte hatte, verkauft. Jedes Jahr hatte ich die Erträge in der Steuer angegeben. Trotzdem behielt die deutsche Bank die Steuer für alle Erträge ein, indem sie alles als Spekulationsgewinn auswies. Begründung: Sie weiß nicht, ob ich die Erträge versteuert hatte. Im Grunde war das eine Doppelbesteuerung. Ich muss die zu viel bezahlten Steuern Im Einkommensteuerjahresausgleich für 2020 angeben. So hat es mir auch das Finanzamt gesagt.


    Wo wird das angegeben? Ich finde im Formular nichts, wo ich das angeben könnte. In der Steuermitteilung der Bank steht nur die Summe aller Kapitaleinkommen und die Summe der bezahlten Steuern. Wo gibt man im Formular an, welches Kapitaleinkommen bereits versteuert war und welche Kapitalertragssteuern zurückbezahlt werden müssen? Oder wird das formlos gemacht?


    Die Ermittlung der bereits versteuerten Anteile aus dem "Spekulationsgewinn" ist übrigens fast ein Wahnsinn. Was haben sich da unsere Steuergesetzschreiber nur ausgedacht?

  • Seit der Änderung (ich meine 1.1.2018) sind bei ausländischen thesaurierenden Fonds ja keine Erträge mehr aufgezeigt. Hier wurde doch zum 31.12.2017 ein fiktiver Anschaffungswert ermittelt und dir auch hoffentlich mitgeteilt. Erst bei Verkauf wird dann die Differenz zwischen Verkaufpreis und diesem fiktiven Kaufpreis ermittelt und der Versteuerung unterworfen, wobei es noch einen recht hohen Freibetrag gibt. Doppelt wird hier nichts besteuert. Du hast die Regelung - wie so viele andere - nicht richtig verstanden.

    Es gibt hierfür doch extra Zeilen etwas weiter unten - ich bin nicht am Rechner und kann diese nicht genau benennen. Aber einfach etwas weiter nach unten scrollen und vor allem Zeile für Zeile gehen, dann "springen" dir die Angaben "in die Augen".