Riester-Bausparvertrag korrekt angeben

  • Guten Morgen liebe Buhl-Community,


    leider komme ich gerade beim Thema Bausparvertrag ins Schleudern und je mehr ich versuche mich im Internet zu behelfen, desto mehr Fragezeichen kommen bei mir auf. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :saint:


    Es geht um Folgendes:

    Ich habe ein voll vermietetes 3-Parteien Haus Mitte 2019 gekauft und dafür einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser befindet sich über mehrere Jahre noch in der Ansparphase. Wo werden die Guthabenzinsen/Abschlussgebühren/Vertragsentgelte angegeben?


    Teilweise habe ich gelesen, dass diese unter AV angegeben werden sollen, teilweise aber auch unter V+V. Vielleicht sogar beides? Also Zinsen bei Einnahmen V+V, Abschlussgebühren/Vertragsentgelte bei V+V Werbungskosten und die monatliche Rate, sprich der Beitrag unter AV?


    Die Zinsen werden ja mit dem Ansparguthaben verrechnet, muss ich das dann überhaupt angeben? Ich habe auf dieses "Kapital" ja (noch) keinen Zugriff - erst in ein paar Jahren.


    Das Programm Steuer-Sparbuch 2021 hat die Riester-Bescheinigung der Bausparkasse beim elektronischen Abruf automatisch unter AV eingetragen. Das beinhaltet aber demnach nur die monatlichen Beiträge. Das ist meiner Meinung nach falsch und nicht ausreichend, weil Zinsen und Gebühren nicht berücksichtigt wurden.


    Ich hoffe ihr könnt mir mit den Informationen folgen und idealerweise auch helfen8o.


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Schimphansi

  • Ich habe ein voll vermietetes 3-Parteien Haus Mitte 2019 gekauft und dafür einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen.

    Oh mein Gott! Wer hat Dir denn so etwas angetan? Ein Wohnriester, also Dein Riester-Bausparvertrag, kannst Du nur für selbstgenutzes Wohneigentum verwenden. Steht das Bausparkonto auch in Verbindung mit einer zertifizierten Vorfinanzierung? Dann wurdes Du hier falsch beraten! Du solltest hier schleunigst den Zulagenantrag zu dem Bausparkonto widerrufen und auch keinerlei steuerlichen Vergünstigungen hierzu beantragen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein voll vermietetes 3-Parteien Haus Mitte 2019 gekauft

    V+V Teilweise vermietet und eigengenutzt
    Seit Dezember 2020 bewohnen wir eine Wohnung selbst, es gab keinen Leerstand.

  • Hier sollte schleunigst fachlicher Rat (Steuerberatung) eingeholt werden, damit die Steuererklärungen für 2019 und 2020 in das "richtige Fahrwasser" kommen. Grundsätzlich sind bei Mehrfamilienhäusern jede Wohnung selbständig zu betrachten. Der Wohn-Riester geht für die selbst genutzte Wohnung, wie das dann zu trennen ist, sollte geklärt werden.

  • Der Wohn-Riester geht für die selbst genutzte Wohnung,

    Auch dies ist noch fraglich! Der Erwerb fand in 2019 als vollkommen vermietet statt. Somit wäre hier schon nicht der Verwendungsnachweis für den Erwerb eines selbst genutzten Wohneigentum gegeben. Inwieweit hier dann der zeitliche Zusammenhang gesehen werden kann wird Dir nur die ZFA beantworten können. Bei Leerstand in 2019 und Fertigstellung sowie Bezug im Dezember 2020 könnte dies gute Aussichten haben. In jedem Fall hätte Dir unter diesen Voraussetzungen keine riestergeförderte Finanzierung über die Gesamtsumme angeboten werden dürfen. Mit Antragsstellung einer solchen Finanzierung bestätigst Du den Erwerb eines selbst genutzten Wohneigentums. Hier hätte der Hinweis kommen müssen, dass ein solches Darlehen nur in Höhe der anteiligen Selbstnutzung möglich ist. Eine Heilung könnte dann erfolgen, wenn Du in nächster Zeit dazu aufgefordert wirst, die förderfähigen Herstellungskosten anzugeben. Hier wirst Du dann den anteiligen Betrag Deiner Wohnung angeben müssen. Eine Anpassung der förderfähigen Eigenbeiträge erfolgt dann automatisch. Diese Aufforderung erfolgt ca. 2-3 Jahre nach Bestätigung über den Bezug des Wohneigentums.

    • Offizieller Beitrag

    Bezogen auf die Einkünfte aus V+V spielt es doch keinerlei Rolle, ob ein Bausparvertrag nun irgendwie gefördert ist oder nicht. Entscheidend ist ausschließlich die vorgesehene Verwendung und die diesbezügliche Bindung. Ist der Vertrag nun den Vermietungseinkünften zuzuordnen, dann sind selbstverständlich die aus diesem Vertrag erzielten Zinsen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Demgegenüber stellen dann natürlich entsprechende Kosten in diesem Zusammenhang Werbungskosten bei dieser Einkunftsart dar.


    Eigentlich genau so wie wir es schon in anderen Threads besprochen haben. Sollte über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.

  • Ich habe mich denke ich noch zu undeutlich ausgedrückt, hier noch etwas mehr Input:


    Das Gesamtdarlehen für das Haus setzt sich aus 2 Darlehen zusammen:


    #1: 66% der Darlehenssumme über ein Annuitätsdarlehen

    #2: 33% der Darlehenssumme über einen Riester-Bausparer mit Sofortauszahlung. Wir haben also ein Vorausdarlehen bekommen.


    Bereits vor Hauskauf wussten wir, dass wir diese eine Wohnung selbst beziehen werden und haben das auch so mit dem Immobiliendarlehensvermittler besprochen. Ist deshalb der Abschluss möglich gewesen? So wie ich das lese, hätte ich den Riester gar nicht abschließen dürfen? Aber die Bank hat doch sicherlich mitbekommen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes das Haus voll vermietet war...


    Unser Anteil der Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche des Hauses beträgt 38%.

    Vielleicht könnte man es so sehen, dass der Bausparer für die ab 2020 eigengenutzte Wohnung verwendet wird, somit würden die 33% Darlehenssumme (Bausparer) komplett zu den 38% Wohnfläche zählen und wäre "komplett eigengenutzt". Ist wahrscheinlich völlig falsch das so zu betrachten...


    In der Riester-Bescheinigung, die ich per Post erhalten habe, steht, dass ich die Angaben unter Anlage AV tätigen soll und zwar die Höhe der Beiträge. Von etwaigen Zinsen/Abschlussgebühren/Vertragsentgelten steht dort nichts...




    Ist der Vertrag nun den Vermietungseinkünften zuzuordnen, dann sind selbstverständlich die aus diesem Vertrag erzielten Zinsen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

    Sind das dann keine Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen und unter Anlage KAP erfasst werden müssen?

    • Offizieller Beitrag

    Ist der Vertrag nun den Vermietungseinkünften zuzuordnen, dann sind selbstverständlich die aus diesem Vertrag erzielten Zinsen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

    Sind das dann keine Kapitalerträge, die .... unter Anlage KAP erfasst werden müssen?

    Natürlich sind das Kapitalerträge, nur sind die Zinsen eben im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einnahmen anzusetzen. Schließlich möchtest bzw. hast Du auch die Gebühren etc. aus dem Vertrag als Werbungskosten bei V+V angesetzt.


    Bereits vor Hauskauf wussten wir, dass wir diese eine Wohnung selbst beziehen werden und haben das auch so mit dem Immobiliendarlehensvermittler besprochen. Ist deshalb der Abschluss möglich gewesen?

    Es ist immer wieder schlecht, wenn zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte in einem Thread abgehandelt werden. Wie soll da künftig jemand übner die erweiterte Suchfunktion des Forums auf vernünftige Trefferlisten kommen?

  • Das Gesamtdarlehen für das Haus setzt sich aus 2 Darlehen zusammen:


    #1: 66% der Darlehenssumme über ein Annuitätsdarlehen

    #2: 33% der Darlehenssumme über einen Riester-Bausparer mit Sofortauszahlung. Wir haben also ein Vorausdarlehen bekommen.

    Schöne, diese Info wäre im Vorfeld tatsächlich hilfreich gewesen. ;)


    Trotzdem! Beim Kauf des Objekts war dieses komplett fremdgenutzt! Somit würde auch kein Riester gefördertes Darlehen in Frage kommen. Hier ist jetzt Eigeninitiative gefragt. Du müsstest den Vorgang bei der ZFA anfragen und klären lassen, in wie weit die nachträgliche Selbstnutzung förderfähig ist.