Guten Morgen liebe Buhl-Community,
leider komme ich gerade beim Thema Bausparvertrag ins Schleudern und je mehr ich versuche mich im Internet zu behelfen, desto mehr Fragezeichen kommen bei mir auf. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Es geht um Folgendes:
Ich habe ein voll vermietetes 3-Parteien Haus Mitte 2019 gekauft und dafür einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser befindet sich über mehrere Jahre noch in der Ansparphase. Wo werden die Guthabenzinsen/Abschlussgebühren/Vertragsentgelte angegeben?
Teilweise habe ich gelesen, dass diese unter AV angegeben werden sollen, teilweise aber auch unter V+V. Vielleicht sogar beides? Also Zinsen bei Einnahmen V+V, Abschlussgebühren/Vertragsentgelte bei V+V Werbungskosten und die monatliche Rate, sprich der Beitrag unter AV?
Die Zinsen werden ja mit dem Ansparguthaben verrechnet, muss ich das dann überhaupt angeben? Ich habe auf dieses "Kapital" ja (noch) keinen Zugriff - erst in ein paar Jahren.
Das Programm Steuer-Sparbuch 2021 hat die Riester-Bescheinigung der Bausparkasse beim elektronischen Abruf automatisch unter AV eingetragen. Das beinhaltet aber demnach nur die monatlichen Beiträge. Das ist meiner Meinung nach falsch und nicht ausreichend, weil Zinsen und Gebühren nicht berücksichtigt wurden.
Ich hoffe ihr könnt mir mit den Informationen folgen und idealerweise auch helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Schimphansi