Guten Morgen liebe Buhl-Community,
wir haben Mitte 2019 ein mit 3 Wohneinheiten vermietetes Haus gekauft. Seit Dezember 2020 bewohnen wir eine Wohnung selbst, es gab keinen Leerstand. Bei der Abfrage "Flächen und Nutzung" in der Anlage V+V wissen wir nun nicht, wie wir die Eigennutzung angeben sollen, weil man keine Zeiträume erfassen kann. Soll nun das Haus für das gesamte Jahr 2020 mit 3 Wohnungen voll vermietet oder 2 Wohnungen vermietet und 1 eigengenutzt erfasst werden?
Wird jetzt das ganze Jahr 2020 jetzt steuerlich so behandelt, als würden wir die Wohnung schon seit Januar 2020 selbst bewohnen? Gerade weil im Jahr 2020 eine neue Heizung eingebaut wurde, spielt das eine große entscheidende Rolle beim Anteil der Aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt.
Wie ist damit umzugehen? Das betrifft ja nicht nur die teure neue Heizung, sondern auch "kleinere" Rechnungen, wie z.B. den Schornsteinfeger und Zinsen für das Darlehen.
Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Schimphansi