V+V Teilweise vermietet und eigengenutzt

  • Guten Morgen liebe Buhl-Community,


    wir haben Mitte 2019 ein mit 3 Wohneinheiten vermietetes Haus gekauft. Seit Dezember 2020 bewohnen wir eine Wohnung selbst, es gab keinen Leerstand. Bei der Abfrage "Flächen und Nutzung" in der Anlage V+V wissen wir nun nicht, wie wir die Eigennutzung angeben sollen, weil man keine Zeiträume erfassen kann. Soll nun das Haus für das gesamte Jahr 2020 mit 3 Wohnungen voll vermietet oder 2 Wohnungen vermietet und 1 eigengenutzt erfasst werden?

    Wird jetzt das ganze Jahr 2020 jetzt steuerlich so behandelt, als würden wir die Wohnung schon seit Januar 2020 selbst bewohnen? Gerade weil im Jahr 2020 eine neue Heizung eingebaut wurde, spielt das eine große entscheidende Rolle beim Anteil der Aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt.


    Wie ist damit umzugehen? Das betrifft ja nicht nur die teure neue Heizung, sondern auch "kleinere" Rechnungen, wie z.B. den Schornsteinfeger und Zinsen für das Darlehen.


    Ich bedanke mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Schimphansi

  • Da die Angaben ja pro Wohnung erfolgen müssen, gibst du in der ab Dezember eigengenutzten Wohnung die Vermietung bis Ende November an. Im nächsten Jahr steht dann bei dieser Wohnung der Haken bei eigengenutzt.

    Die Heizung ist doch sowieso Anlagevermögen, das nur über die Nutzungsdauer (also Abschreibungen) auf die Wohnungen anteilmäßig verteilt werden kann, wobei dann bei der eigengenutzten Wohnung nur 11/12 ansetzbar wären. Prinzipiell sind Aufwendungen nur in Höhe des Anteils ansetzbar, der in die Vermietungszeit fällt. Dein Eigentanteil in Höhe von 1/12 musst du selber tragen.

  • Die Heizung ist doch sowieso Anlagevermögen, das nur über die Nutzungsdauer (also Abschreibungen) auf die Wohnungen anteilmäßig verteilt werden kann,

    Würde ich pauschal so nicht sehen. Das Objekt war mit alter Heizung in 2019 im betriebsbereitem Zustand. Somit sind es m.E. Erhaltungsaufwendungen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Kosten nicht 15% des Kaufpreises übersteigen.

  • Da die Angaben ja pro Wohnung erfolgen müssen, gibst du in der ab Dezember eigengenutzten Wohnung die Vermietung bis Ende November an. Im nächsten Jahr steht dann bei dieser Wohnung der Haken bei eigengenutzt.


    Kannst du mir das bitte genauer erläutern? Ich mache eine Anlage V für das gesamte Haus für 2020. Wo kann ich die Angabe machen, dass bis November vermietet, ab Dezember eigengenutzt wurde? Ich finde dazu nichts, auch im Formular (Vordruck) gibt es diese Angabe nicht.


    Sorry, bin noch nicht so lange dabei, eigene Steuererklärungen zu machen und ist erst mein 2. Mal mit dieser Anlage :) Für andere ist das vielleicht selbsterklärend und selbstverständlich - für mich allerdings nicht:pinch:

  • Gehe einfach einmal die Eingabenmasken Schrtt für Schritt durch. Zuerst kommen die allgemeinen Angaben für das ganze Haus, dann (spätenstens bei den Einkünften) kommt die Abfrage je Stockwerk. Dort kann pro Stockwerk dann vermietet oder eigengenutzt angegeben werden.