Hallo zusammen!
Ich mache die Steuererklärung für 2020 selbst mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2021. Die Steuererklärung für 2019 wurde noch vom Steuerberater gemacht.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin Studienreferendar in BaWü (also Beamter auf Widerruf) und fotografiere neben meiner Lehrtätigkeit als "Angehöriger der freien Berufe". Zudem pflege ich in einem pauschal versteuerten Minijob die Webseite meiner Schwiegereltern. Sowohl die Tätigkeit als Fotograf als auch der Minijob wurden selbstverständlich genehmigt und sind angezeigt.
Die Tätigkeit als Fotograf trage ich in die Software ein. Mein Problem ist nun, dass ich mehrfach lese, dass seitens des Arbeitgebers pauschal versteuerte Minijobs nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Allerdings wurden die Einnahmen aus dem Minijob durch den Steuerberater in der Steuererklärung 2019 in der Anlage EÜR einfach mit den Einnahmen aus der Tätigkeit als Fotograf zusammengerechnet.
Ich bin mir nun unsicher, ob und wo ich die Einnahmen aus dem Minijob in der Software eintragen soll.
Vielen Dank!