EÜR: Probleme mit Umsatzsteuer-Erklärung bei IST-Besteuerung

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe ein Problem bei der Umsatzsteuererklärung 2020 mit dem Modul EÜR im Steuer:Sparbuch. Wahrscheinlich liegt der Fehler ja auch nicht im Programm sondern sitzt vor dem Monitor. ;)


    Rahmendaten: IST-Besteuerung.

    Umsatzsteuervoranmeldung monatlich mit Dauerfristverlängerung und 1/11 Vorauszahlung.


    Problem: Bei der Umsatzsteuererklärung bekomme ich eine große Abschlusszahlung heraus. Das dürfte nicht richtig sein.


    Beím Vorauszahlungssoll 2020 werden die Konten 1789 (Umsatzsteuer laufendes Jahr) und 1781 (1/11) herangezogen. Soviel habe ich schon rausbekommen.

    Durch die Ist-Besteuerung werden die Zahlungen der Umsatzsteuervorauszahlungen Nov. und Dez. 20 erst im Jahr 2021 gebucht. Die fehlen somit im Konto 1789 und sind zusammen in der Nähe der Abschlusszahlung.

    Dafür habe ich die Umsatzsteuervorauszahlungen Nov. und Dez. 19 auf dem Konto 1790 in der Buchhaltung 2020. Die offene Umsatzsteuer habe ich im Januar 2020 als Saldovortrag eingebucht und das Konto ist seit den beiden Buchungen ausgeglichen.


    Meines Erachtens müssten die beiden Umsatzsteuervorauszahlungen für Nov. und Dez. 20 bei der Umsatzsteuererklärung 2020 mit berücksichtigt werden, auch wenn 2021 erst die Zahlungen geleistet und damit dann gebucht wurde. Sehe ich das richtig?

    Oder müssen die Umsatzsteuervorauszahlungen Nov. und Dez. 19 berücksichtigt werden und ggf. auf 1789 umgebucht werden? Das würde mich aber sehr wundern.


    Vielleicht hat ja jemand die Lösung oder eine zündende Idee. Ich denke mir hier gerade Blasen ans Hirn:/.


    Viele Grüße

    Salzig

  • Meines Erachtens müssten die beiden Umsatzsteuervorauszahlungen für Nov. und Dez. 20 bei der Umsatzsteuererklärung 2020 mit berücksichtigt werden, auch wenn 2021 erst die Zahlungen geleistet und damit dann gebucht wurde. Sehe ich das richtig?

    nein weil: EÜR - Geldfluss-Prinzip. Geld ist erst 2021 geflossen also das Konto 1790 USt.VJ erst dann ausgeglichen werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Erachtens müssten die beiden Umsatzsteuervorauszahlungen für Nov. und Dez. 20 bei der Umsatzsteuererklärung 2020 mit berücksichtigt werden, auch wenn 2021 erst die Zahlungen geleistet und damit dann gebucht wurde. Sehe ich das richtig?

    nein weil: EÜR - Geldfluss-Prinzip. Geld ist erst 2021 geflossen also das Konto 1790 USt.VJ erst dann ausgeglichen werden kann.

    Es geht um die USt-Abrechnung und nicht um die EÜR und den § 11 EStG. ;)


    Vielleicht hat ja jemand die Lösung oder eine zündende Idee.