Weiterberechnung von Handelsware ohne USt??

  • Ein herzliches Hallo in die Runde,

    ff. Situation stellt sich mir gerade:
    Ich habe Handelsware gekauft und bin vorsteuerabzugsberechtigt. Einen Teil der Ware verkaufe ich 1:1 an einen befreundeten Unternehmer (ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt) also ohne Aufschlag/Gewinn.


    1. Dieser meint jetzt, dass ich ihm die Ware auch ohne MwSt. in Rechnung stellen kann, da ich ja die Steuer bereits geltend gemacht habe und es hier wohl eine entsprechende Regelung gäbe.

    2. Dazu habe ich jedoch eine andere Auffassung und bin er Meinung, dass ich ihm eine ganz normale Rechnung zuzügl. MwSt. stellen muss und er sich dann seinen Vorsteuerabzug bei seiner Finanzbehörde zurückholt.


    Frage: gibt es eine derartige Regelung, die besagt, dass wir hier ein Geschäft ohne jeweils die Steuer auf der Rg. ausweisen zu müssen? Ergo ich ihm eine Nettorechnung ausstellen kann?

    Für Eure Antworten sag ich jetzt schon ganz herzlichen Dank:) und
    sende herzlicheGrüße vom (Fast)Bodensee
    Edith

    • Offizieller Beitrag

    1. Dieser meint jetzt, dass ich ihm die Ware auch ohne MwSt. in Rechnung stellen kann, da ich ja die Steuer bereits geltend gemacht habe und es hier wohl eine entsprechende Regelung gäbe.

    falsch


    2. Dazu habe ich jedoch eine andere Auffassung und bin er Meinung, dass ich ihm eine ganz normale Rechnung zuzügl. MwSt. stellen muss und er sich dann seinen Vorsteuerabzug bei seiner Finanzbehörde zurückholt.

    richtig


    Frage: gibt es eine derartige Regelung, die besagt, dass wir hier ein Geschäft ohne jeweils die Steuer auf der Rg. ausweisen zu müssen? Ergo ich ihm eine Nettorechnung ausstellen kann?

    nein

    • Offizieller Beitrag

    Die "Nullregelung", die dem Kunden von susu.four wohl im Hinterkopf "rumschwirrt", gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

    Genau genommen am Ende des Jahres zwanzig Jahre (Jubiläum). Wobei die aber auch etwas anderes aussagte als:

    ... dass ich ihm die Ware auch ohne MwSt. in Rechnung stellen kann, da ich ja die Steuer bereits geltend gemacht habe ...


    Und wenn man sich die alte "Nullregelung" einmal anliest, dann weiß man auch sehr schnell, welche Nachfolgeregelung im UStG der heutigen Zeit Einzug gefunden hat. ;)