Ein herzliches Hallo in die Runde,
ff. Situation stellt sich mir gerade:
Ich habe Handelsware gekauft und bin vorsteuerabzugsberechtigt. Einen Teil der Ware verkaufe ich 1:1 an einen befreundeten Unternehmer (ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt) also ohne Aufschlag/Gewinn.
1. Dieser meint jetzt, dass ich ihm die Ware auch ohne MwSt. in Rechnung stellen kann, da ich ja die Steuer bereits geltend gemacht habe und es hier wohl eine entsprechende Regelung gäbe.
2. Dazu habe ich jedoch eine andere Auffassung und bin er Meinung, dass ich ihm eine ganz normale Rechnung zuzügl. MwSt. stellen muss und er sich dann seinen Vorsteuerabzug bei seiner Finanzbehörde zurückholt.
Frage: gibt es eine derartige Regelung, die besagt, dass wir hier ein Geschäft ohne jeweils die Steuer auf der Rg. ausweisen zu müssen? Ergo ich ihm eine Nettorechnung ausstellen kann?
Für Eure Antworten sag ich jetzt schon ganz herzlichen Dank und
sende herzlicheGrüße vom (Fast)Bodensee
Edith