Hallo,
ich habe vom Finanzamt folgende Rückmeldung zu meiner Steuererklärung 2020 erhalten:
ZitatEs werden Beiträgen für sich überschneidende Zeiträume zu einer gesetzlichen und zu einer privaten Krankenversicherung erklärt. Für Zeiträume der zeitlichen Überschneidung sind nur
die Beiträge zu der gesetzlichen Krankenversicherung als Beiträge zur Basisabsicherung abzugsfähig (Rz 83 des BMF-Schreibens vom 24.05.2017, BStBl I S.820).
Nun handelt es sich bei den PKV Beiträgen um Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung. Meines erachtens sollten diese sehrwohl abzugsfähig sein, oder bin ich hier falsch informiert?
Ich habe die Daten für die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung über Elster importiert und unverändert übernommen - hätte ich diese anpassen müssen, um sie als Beiträge zu einer Anwartschaft zu kennzeichnen?
Wenn hier ein Fehler vorliegt, welche Angaben sollte ich im Einspruch machen?
Danke schonmal für die Hilfe!
Viele Grüße
Gesh