Anteil der Aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt

  • Hallo zusammen


    gerade bin ich dabei Angaben über eine vermietete Anlage zu machen und werde aus einer Rubrik im Steuersparbuch 2021 nicht so richtig schlau, eine Kontexthilfe ist an selbiger Stelle leider nicht gegeben. Hierbei handelt es sich um:


    "Sparer und Vermieter" - "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Objekte" - "Flächen und Nutzung" - "Anteil der aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt"


    Hier bittet das Programm um die Angabe vom "Anteil der Aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt", genauer noch diesen in 3 Kategorien aufzuteilen. Mir ist hierbei unklar welcher Anteil gemeint ist. Für mich liest es sich so als ob alle Kosten die zur Bereitstellung der Mietwohnung hier nicht gelistet werden (inkl. Notar, Amt, Kaufpreis, etc.), dann müsste hier all das eingetragen werden was letztlich eben nicht zur vermieteten Anlage gehört (als Beispiel könnte ich mir einen Hobbykeller zur Eigennutzung vorstellen). Da dies bei mir aber nicht vorliegt würde ich bei allen 3 Kategorien 0 % eintragen.


    Stimmt das oder wird das ganz anders interpretiert?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

  • der-badener

    Hat den Titel des Themas von „Verständnisfrage zu“ zu „Verständnisfrage zu: Anteil der aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt“ geändert.
  • Erstens: die Kosten für Notar, Grundbuch etc. gehören zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden sowie Gebäude (muss aufgeteilt werden nach Anteilen Grund und Boden sowie Gebäude insgesamt).

    Zu den hier abgefragten Kosten gehören die laufenden Kosten (Reparaturen, Allgemeinstrom usw., die ja auch anteilig für deine selbstgenutzte Wohnung anfallen. Die Aufteilung für die Nebenkostenrechnung ist ein guter Anhaltspunkt für den Aufteilungsmaßstab.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verständnisfrage zu: Anteil der aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt“ zu „Anteil der Aufwendungen, der nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängt“ geändert.