Unklare Kostenumfänge der Grundschuldbestellung

  • Hallo zusammen,


    in der Rubrik:

    "Sparer und Vermieter" - "Vermieter von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" - "Ausgaben (Werbungskosten)" - "Geldbeschaffungskosten" - "Notarkosten für die Grundschuldbestellung"


    ist mir nicht ganz ersichtlich welche Beträge hier angegeben werden können. Bspw. befinden sich auf meiner Rechnung neben der eigentlichen Grundpfandrechtsbestellung


    - einerseits kleinere Positionen wie Dokumentenpauschale und

    - andererseits aber auch die vergleichsweise hohen Kosten zum Kaufvertragsangebot


    können beide Positionen (also alles auf der Rechnung enthaltene) unter "Notarkosten für die Grundschuldbestellung" abgerechnet werden oder muss das feinsäuberlich aufgesplittet werden?


    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

  • Was hat der Kaufvertrag mit der Grundschuldbestellung zu tun? In der Regel nichts - für die Grundschuldbestellung muss ein gesonderter Posten in der Notarrechnung auftauchen, sonst ist die Rechnung voll für den Kauf mit Aufteilung auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits einschließlich Dokumentenpauschale und anderer Nebenkosten.