Selbstständiger Paketfahrer

  • Hi!


    Ich arbeite unter anderem als "selbstständiger" Fahrer für Amazon Flex. Ich hole die Pakete von drei verschiedenen Depots ab. Zu 80 % in Köln, 10% in Troisdorf und 10% Eschweiler.

    Nach der Abholung fahre im Schnitt 60 km für die komplette Auslieferung.

    Meine Frage ist, gilt die Fahrt zum Depot als Arbeitsweg und wird die eigentliche Auslieferungsfahrt unter Werbungskosten oder Reisekostenpauschale verbucht.

    Und wie weise ich meine Fahrten dem Finanzamt am besten nach? Fahrtenbuch?

    Danke!

  • Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das wirklich eine selbständige Tätigkeit ist. Amazon will Kosten sparen, aber ich würde eine Statusüberprüfung bei der DRV beantragen.

  • ob das wirklich eine selbständige Tätigkeit ist


    kommt mir nach schein-"selbständige" Fahrer wie für Bo-Frost, Eismann, etc. welche natürlich die Fahrzeuge dort anmieten müssen.

    oder diese ganzen "selbständigen E-Scooter-Einsammler" vor.

    Das ist aber hier nicht das Thema.

    schon klar...

    dann denke einmal mehr über das Fahrtenbuch, sowie "gewillkürtes" Betriebsvermögen nach

  • Das ist schon wichtig - denn selbständige Tätigkeiten erfordern eine Einnahmenüberschuss (zwingend über Elster abzugeben), in der dann Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben angegeben werden, unselbständige Tätigkeit hast du eine Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers.

    Selbständig = quartasweise Vorauszahlungen von Einkommensteuer

    unselbständig = Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitgeber


    Also ziemlich wichtig für deine Erklärung.

  • Es ist definitiv eine selbstständige Tätigkeit. Ich habe einen Gewerbeschein und ich gebe auch eine EÜR beim Finanzamt ab. Die Frage nach der richtigen Abrechnung der Fahrtkosten bleibt.


    Bitte jetzt keine Diskussion über Scheinselbstständikeit:pinch: Ich weiß es;)

  • Ok, ich werde erstmal ein Fahrtenbuch führen. Sollte ich jetzt über 50% gewerbliche Fahrten damit machen, würde das Auto ja zwingend ins Betriebsvermögen aufgenommen. Also die pauschale Absetzungen von 30cent pro Kilometer würde dann wegfallen. Ich könnte dann nur die exakten Kosten (Wartung, Benzin etc.) geltend machen? Richtig? Und das auch nur prozentual. Also bei 70 % gewerblicher Fahrt, 70% der Kosten. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist definitiv eine selbstständige Tätigkeit. Ich habe einen Gewerbeschein und ich gebe auch eine EÜR beim Finanzamt ab. Die Frage nach der richtigen Abrechnung der Fahrtkosten bleibt.


    Bitte jetzt keine Diskussion über Scheinselbstständikeit:pinch: Ich weiß es;)

    Was da richtig ist, das merkst Du im Zweifel erst nach einiger Zeit. Dann kommt evtl. irgendwann der große Hammer, wenn das Thema durch irgendeinen Prüfer/Vorgang auf der Agenda der Finanzverwaltung ist und abschließend geklärt wird. Da ist vollkommen irrelevant, ob da ein Gewerbeschein ausgestellt wurde.


    Ok, ich werde erstmal ein Fahrtenbuch führen. Sollte ich jetzt über 50% gewerbliche Fahrten damit machen, würde das Auto ja zwingend ins Betriebsvermögen aufgenommen. Also die pauschale Absetzungen von 30cent pro Kilometer würde dann wegfallen. Ich könnte dann nur die exakten Kosten (Wartung, Benzin etc.) geltend machen? Richtig?

    Grundsätzlich schon. Nur beim Prozedere hakt es bei Dir.


    Und das auch nur prozentual. Also bei 70 % gewerblicher Fahrt, 70% der Kosten. Richtig?

    Du hast sämtliche Aufwendungen im Rahmen der EÜR/USt zu erfassen und dann die privaten Nutzungsanteile über die unentgeltliche Wertabgabe einkommen- und umsatzsteuerlich abzugrenzen.

  • Es ist definitiv eine selbstständige Tätigkeit. Ich habe einen Gewerbeschein und ich gebe auch eine EÜR beim Finanzamt ab. Die Frage nach der richtigen Abrechnung der Fahrtkosten bleibt.


    Bitte jetzt keine Diskussion über Scheinselbstständikeit:pinch: Ich weiß es;)

    Da du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) machen musst, gibt es die Rubrik "Fahrtkosten". Ist eines der Depots als "1. Tätigkeitsstätte" zugeordnet worden? Wenn ja, wären die Fahrten dorthin unter der Rubrik "Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte" zu erfassen. Der Rest ist Fahrtkosten.

    "Abrechnung" hängt auch davon ab, zu wieviel Prozent das Auto betrieblich genutzt wird. Mehr als 50% heißt, das Fahrzeug ist Betriebsvermögen (zwingend, keine Wahl) und alle Kosten werden als Betriebsausgaben gebucht, Privatfahrten wären dann Entnahmen für außerbetriebliche Zwecke mit USt. Bei bis zu 50% kann man wählen und dann wie im ersten Absatz beschrieben die Kilometerkosten ansetzen. Aber: du hast hoffentlich dann Aufzeichnungen für die einzelnen Fahrten, um die Höhe der Kilometer glaubhaft machen zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Ist eines der Depots als "1. Tätigkeitsstätte" zugeordnet worden? Wenn ja, wären die Fahrten dorthin unter der Rubrik "Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte" zu erfassen.

    Da wäre ich mir bei einem Unternehmer aber nicht so sicher. Begründet er da wirklich eine "Betriebstätte, wenn er dort nur seine Ware einsammelt? Ich denke doch, eher nein.

  • Ist eines der Depots als "1. Tätigkeitsstätte" zugeordnet worden? Wenn ja, wären die Fahrten dorthin unter der Rubrik "Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte" zu erfassen.

    Da wäre ich mir bei einem Unternehmer aber nicht so sicher. Begründet er da wirklich eine "Betriebstätte, wenn er dort nur seine Ware einsammelt? Ich denke doch, eher nein.

    ?(

  • Meine Frage ist, gilt die Fahrt zum Depot als Arbeitsweg

    Nein, es sind Betriebsfahrten.

    Ich arbeite unter anderem als "selbstständiger" Fahrer für Amazon Flex.

    Vielleicht erklärst Du einfach mal "unter anderem", dann klärt sich auch die Frage der Selbstständigkeit. Verstanden wurde hier bisher, ein Auftraggeber und somit rentenversicherungspflichtig! Es sei denn, Du hast einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten.


    Und wie weise ich meine Fahrten dem Finanzamt am besten nach? Fahrtenbuch?

    Würde ich auf jeden Fall machen! Aufgrund des Umfanges solltest Du Dir vielleicht überlegen ein elektronisches Fahrtenbuch anzuschaffen. Je nach Nutzung und vielleicht auch der Erklärung was "unter anderem" beinhaltet wäre das Finanzamt für eine Dokumentation der Fahrten dankbar.

  • Nun ja, dem Finanzamt ist die Frage der Selbständigkeit oder nicht zunächst gleichgültig. Könnte aber durchaus bei einer Prüfung (Zufallsstichprobe) durchaus hinterfragt werden. Und dann werden die Fahrtkosten überprüft. Daher meine Frage nach der 1. Tätigkeitsstätte - wäre nämlich ein Hinweis aus unselbständige Tätigkeit (oder auch als Betriebsstätte gesehen werden).

    Aber mehr als streichen wird das Finanzamt hier nicht machen, mMn.

  • Daher meine Frage nach der 1. Tätigkeitsstätte

    Die 1. Tätigkeitsstätte ist ja genau definiert und auch für den selbstständigen anzuwenden. Hier heißt es dann im weitern, wenn eines der zeitlichen Kriterien nicht zutrifft ist diese nicht gegeben. Somit kann nach Schilderung davon ausgegangen werden, dass es keine 1. Tätigkeitsstätte gibt bzw. diese das HomeOffice darstellt. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Auftraggeber im Vertrag betreffendes festgelegt hat. Somit liegt die Bestimmung beim Selbstständigen. Aber der TE scheint inzwischen kein Interesse mehr an seinem Beitrag zu haben. ?(