Ablesung und Zählermiete richtig umlegen

  • Hallo zusammen,


    ich erstelle meine Abrechnung selbst und habe seit letztem Jahr die Ablesung und Miete beauftragt. Jetzt will ich das richtig umlegen. Die "Kosten Geräte Kaltwasser" also Miete und Ablesung lege ich auf Wasserkosten um.
    Die Ablesungen, die hier Wärme betreffen würde ich unter Ablesung HKV Zähler bzw. in Heizkosten umlegen. Würde aber auch gerne den Punkt "Geb. Verbrauchsefsg." zusammenfassen als Position in den Nebenkosten. Ist das zulässig oder kann ich nur Liegenschaftsgebühr, Nutzergeb., Hausaushang, Versand u. Kommunikation, Datensammlung, Datenübertragung als eine umlagefähige Position "Verbrauchserfassung" mit Schlüssel qm erzeugen?

  • also Miete und Ablesung lege ich auf Wasserkosten um

    Nun, du hast dich entschieden, die Abrechnung mittels GDM = Gelddruckmaschine (so werden die Messdienstleister hier gerne genannt) durchführen zu lassen.

    Und wie ich sehe, werden auch die Wasserkosten durch diesen abgerechnet.


    Warum willst du denn dann die Kosten noch einmal verteilen, denn du bekommst pro Mieter eine separate Kostenaufstellung, dort sind auch die vielen vielen Kosten - Pos. 0003 - 0015 - enthalten. Heißt, du muss nur die Gesamtkosten für die Heizung und Kaltwasser entsprechend einbuchen, fertig.


    Du kannst zwar, wenn du das willst, es nach Heizkosten (alles ab Konto 4500 aufwärts) sowie Kaltwasserkosten bei Konto 4150 (Umlageart ändern) buchen.


    Mehr brauchst du nicht zu machen.

  • Ja ich sehe was der Dienstleister gemacht hat. Pos 0003-0012 wurde komplett unter Heiznebenkosten erfasst.

    Für Kosten Geräte KW wurde nicht das Gesamtwasser sondern nur das Verbrauchte Kaltwasser genutzt? Welcher Schlüssel passt dazu? Ich habe es unter Wasserversorgung gebucht, aber da ist mehr als nur der verbrauchte KW?

  • Für Kosten Geräte KW wurde nicht das Gesamtwasser sondern nur das Verbrauchte Kaltwasser genutzt?

    Das SCHLIMME bei diesen GDM, dass sie alles machen, was der Auftraggeber will oder auch etwas einstellt, was keinen Sinn macht.


    Was hat die Zählermiete mit Wasserverbrauch zu tun, NICHTS. Denn der Zähler ist für eine Wohneinheit in Funktion und hat demzufolge auch als Einheit berechnet zu werden. So würde ich es machen. Denn ansonsten bezahlt der Mieter, der viel Wasser verbraucht einen Teil der Gesamtmietkosten der anderen. Also das würde ich mir mal überlegen, so abrechnen zu lassen.


    Du hast aber doch in der Gesamtrechnung der einzelnen Mieteinheiten alles drin, warum willst du es dann jetzt noch trennen. Dann stimmen doch die Kosten nicht mehr!!

  • Noch ein Punkt ist mir gerade aufgefallen. Die Zähler sind scheinbar am 29.1.20 eingebaut worden, was ist denn mit der Zeit 1.1.-28.1.20? Da fehlen dir doch Kosten, oder was haben die gemacht?

  • Noch ein Punkt ist mir gerade aufgefallen. Die Zähler sind scheinbar am 29.1.20 eingebaut worden, was ist denn mit der Zeit 1.1.-28.1.20? Da fehlen dir doch Kosten, oder was haben die gemacht?

    Ich hab das Jahr davor selbst abgelesen, also hab ich den Zählerstand 31.12.2019 bis 31.12.2020 dann korrekt im Hausverwalter. Die Miete ist erst ab 29.1. , also anteilig, weil sie da eben erst eingebaut wurden.

    Für Kosten Geräte KW wurde nicht das Gesamtwasser sondern nur das Verbrauchte Kaltwasser genutzt?

    Das SCHLIMME bei diesen GDM, dass sie alles machen, was der Auftraggeber will oder auch etwas einstellt, was keinen Sinn macht.


    Was hat die Zählermiete mit Wasserverbrauch zu tun, NICHTS. Denn der Zähler ist für eine Wohneinheit in Funktion und hat demzufolge auch als Einheit berechnet zu werden. So würde ich es machen. Denn ansonsten bezahlt der Mieter, der viel Wasser verbraucht einen Teil der Gesamtmietkosten der anderen. Also das würde ich mir mal überlegen, so abrechnen zu lassen.


    Du hast aber doch in der Gesamtrechnung der einzelnen Mieteinheiten alles drin, warum willst du es dann jetzt noch trennen. Dann stimmen doch die Kosten nicht mehr!!

    Ja das stimmt, aber ich kann es ja jetzt aufteilen auf Zähler.
    Es ist leider gesetzlich so: s. https://www.mietrecht.org/nebenkosten/zaehlermiete-umlegbar/

    "Die Kosten für die Anmietung von Wasserzählen gehören nach § 2 Nr. 2 BetrKV als Zählerkosten zu den Nebenkosten bei den Kosten der Wasserversorgung. .....

    Als Kosten der Wasserversorgung erfolgt die Umlage der Zählermiete in der Nebenkostenabrechnung auch nach demselben Umlageschlüssel, wie die Umlage der sonstigen Wasserkosten, wenn nicht eine besondere Vereinbarung im Mietvertrag dazu enthalten ist (LG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2009, Az.: 65 S 458/07)."

    Das bedeutet, die Zählermiete der Wasserzähler kann in der Abrechnung der Nebenkosten auch verbrauchsabhängig, nach dem Wasserverbrauch des jeweiligen Mieters umgelegt werden. Eine besondere Umlage, wie etwa nach der Wohneinheit ist bei der Zählermiete nicht erforderlich und auch nicht durch den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz geboten (LG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2009, Az.: 65 S 458/07).


    Und ich trenne nichts mehr, so passt es. Hab nun auch die Verbrauchserfassung unter Heiznebenkosten gemacht.

  • Und ich trenne nichts mehr, so passt es.

    Das ist doch deine Entscheidung.


    Wie auch einer in dem obigen Artikel schreibt, dass er mehr Wasser verbraucht als andere und dadurch deren Zählerkosten mit trägt. Dort steht auch, dass man das per Mietvertrag regeln kann, was sinnvoll ist.


    Ich jedenfalls mache es so, dass die Kosten für die Zählermiete jeder Wohneinheit zugeteilt ist. Und wie gesagt, ein kleiner Zusatz im MV.