Corona und "Steuerfreie Arbeitgeberleistung" in der Lohnsteuerbescheinigung und "Jobticket"

  • Guten Tag,

    mein Arbeitgeber hat mir in 2020 ein Ganzjahres Jobticket zur Verfügung gestellt und das Jobticket als steuerfreie Arbeitgeber Leistung in der Lohnsteuerbescheinigung Feld 17 eingetragen. In 2020 gab es dann eine Anweisung des Arbeitgebers, man solle aus dem Homeoffice arbeiten. In dieser Zeit konnte ich das Jobticket daher nicht nutzen.

    Frage: Kann ich die in der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 17 eingetragenen steuerfreien Arbeitgeber Leistungen um den Anteil an Homeoffice prozentual kürzen, da ich diese Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte.? wenn ja, wo vermerke ich das?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist denn da das Problem? Haben wir doch schon beantwortet in anderen Threads. Du übernimmst die Lohnsteuerbescheinigung mit der Zeile 17 1:1 in Deine Eingabemaske zur Anlage N. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte trägst Du die Anzahl der Fahrten als mit ÖPNV durchgeführt ein und gibst die tatsächlichen Kosten des Tickets ein. Dabei grenzt Du eben auch die Homeofficetage in der Eingabemaske ab.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Corona und "Steuerfrei Arbeitgeber Leistung" in der Lohnsteuerbescheinigung und "Jobticket"“ zu „Corona und "Steuerfreie Arbeitgeberleistung" in der Lohnsteuerbescheinigung und "Jobticket"“ geändert.
  • Wo ist denn da das Problem? Haben wir doch schon beantwortet in anderen Threads. Du übernimmst die Lohnsteuerbescheinigung mit der Zeile 17 1:1 in Deine Eingabemaske zur Anlage N. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte trägst Du die Anzahl der Fahrten als mit ÖPNV durchgeführt ein und gibst die tatsächlichen Kosten des Tickets ein. Dabei grenzt Du eben auch die Homeofficetage in der Eingabemaske ab.

    Das Problem ist dass die steuerfreien Arbeitgeberleistungen aus Zeile 17 ein Jobticket umfassen, das ich aber statt volle 12 Monate nur sehr begrenzt nutzen konnte (Anweisung des Arbeitgebers), der Betrag aus Zeile 17 aber dennoch in voller Höhe von der anzusetzenden Entferungspauschale abgezogen wird. Daher meine Frage, ob die steuerfreien Arbeitgeberleistungen aus Zeile 17 gekürzt werden können, da ich das Jobticket nicht volle 12 Monate nutzen konnte.


    Hat sich nach einem Telefonat mit Finanzamt und Arbeitgeber erledigt:

    Das Finanzamt sagt dass man die steuerfreien Arbeitgeberleistungen aus Zeile 17 nicht einfach so kürzen darf und der Arbeitgeber das veranlassen muss. Der Arbeitgeber sagt, man hätte das Jobtickt zurück geben müssen. Nur dadurch hätte eine steuerliche Verrechnung stattfinden können. Zurückgeben zu einem Zeitpunkt wo noch nicht klar war, ob man das Jobticket noch benötigt oder nicht ... Am Ende ist man als Arbeitnehmer hier also der Dumme :(