Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mir in 2020 ein Ganzjahres Jobticket zur Verfügung gestellt und das Jobticket als steuerfreie Arbeitgeber Leistung in der Lohnsteuerbescheinigung Feld 17 eingetragen. In 2020 gab es dann eine Anweisung des Arbeitgebers, man solle aus dem Homeoffice arbeiten. In dieser Zeit konnte ich das Jobticket daher nicht nutzen.
Frage: Kann ich die in der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 17 eingetragenen steuerfreien Arbeitgeber Leistungen um den Anteil an Homeoffice prozentual kürzen, da ich diese Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte.? wenn ja, wo vermerke ich das?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank