Hallo zusammen,
bei mir kommt die IST-Versteuerung zum einsatz. Nun raucht mir der Kopf und ich bin mir mittlerweile gar nicht sicher ob ich Folgendes richtig mache:
Folgender Sachverhalt:
Rechnung an einen Kunden (Unternehmer) aus den Niederlanden wurde im Dezember 2019 geschrieben und Januar 2020 bezahlt.
Es kommt Reverse-Charge zum Einsatz.
Aussage: Soweit ich weiß, ist es in diesem Fall für die UstJE völlig egal wann er bezahlt hat. Für die EÜR ist es jedoch wichtig.
Für 2019 gilt:
Die Rechnung taucht in der UstJE für 2019 auf
Die Rechnung taucht in der EÜR für 2019 nicht auf (da erst 2020 bezahlt)
Für 2020 gilt:
Die Rechnung taucht in der UstJE für 2020 nicht auf
Die Rechnung taucht in der EÜR für 2020 auf (da erst in diesem Jahr bezahlt wurde)
Kann mir das bitte jemand von Euch bestätigen? - oder habe ich einen Denkfehler.
Vielen Dank.