Überweisung auf eigenes Konto einer Kryptobörse (Binance) meldepflichtig gemäß §§ 67 ff. AWV?

  • Ist die Überweisung von beispielsweise EURO 20.000 einer Privatperson auf ein eigenes Konto einer Kryptobörse (Binance) meldepflichtig gemäß §§ 67 ff. AWV?

    Die Überweisung erfolgt nicht direkt auf das eigene Konto bei Binance sondern auf ein allgemeines Konto von Binance Großbritannien. Anhand der Referenz wird es dann seinem Konto zugeordnet.


    Handelt es sich dann um eine Überweisung an einen Ausländer im Sinne des Gesetzes?


    Gesetzesauszug siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__67.html

  • Das solltet du eher deine Bank fragen - es wird wohl hier nicht allzu viele Anwender geben, die in diesen Fragen antworten können.

    Ich kann nur sagen, dass ich solche Zahlungen vermeide - bleibe immer unter der Grenze von 12.500 Euro

  • Das solltet du eher deine Bank fragen - es wird wohl hier nicht allzu viele Anwender geben, die in diesen Fragen antworten können.

    Ich kann nur sagen, dass ich solche Zahlungen vermeide - bleibe immer unter der Grenze von 12.500 Euro

    danke für deine Antwort.

    Die Bank hält sich hier bedeckt und sagt, der Kontoinhaber solle selbst prüfen.

    Und Stückelungen der Zahlungen sind leider keine Alternative (und meines Verständnisses nach auch nicht zulässig).

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Überweisung auf eigenes Konto einer Kryptobörse (Binance) meldepflichtig gemäß §§ 67 ff. AWV ???“ zu „Überweisung auf eigenes Konto einer Kryptobörse (Binance) meldepflichtig gemäß §§ 67 ff. AWV?“ geändert.