Hallo liebe Community,
ich bin Eigentümer einer Immobilie, die zum Teil vermietet ist. Vor 5 Jahren habe ich ein Gartenhaus errichten lassen, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. Nun wurde letztes Jahr das Haus nach 50 Jahren komplett abgeschrieben. Ist damit auch die Abschreibung des Gartenhauses beendet, obwohl dieses bis dato nur 5 Jahre abgeschrieben wurde? Zumindest erkennt das Finanzamt die AfA der Laube nicht mehr an. Wenn das der Fall ist: gibt es sonst eine Möglichkeit, den Restwert der Laube auf anderem Wege geltend zu machen (z.B. über sonstige Kosten (Herstellung von Garten- und Grünanlagen))? Vielleicht weiß das jemand.
Vielen Dank.