Kann eine Gartenlaube nach Komplettabschreibung der Immobilie noch abgesetzt werden?

  • Hallo liebe Community,


    ich bin Eigentümer einer Immobilie, die zum Teil vermietet ist. Vor 5 Jahren habe ich ein Gartenhaus errichten lassen, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. Nun wurde letztes Jahr das Haus nach 50 Jahren komplett abgeschrieben. Ist damit auch die Abschreibung des Gartenhauses beendet, obwohl dieses bis dato nur 5 Jahre abgeschrieben wurde? Zumindest erkennt das Finanzamt die AfA der Laube nicht mehr an. Wenn das der Fall ist: gibt es sonst eine Möglichkeit, den Restwert der Laube auf anderem Wege geltend zu machen (z.B. über sonstige Kosten (Herstellung von Garten- und Grünanlagen))? Vielleicht weiß das jemand.


    Vielen Dank.

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    Vor 5 Jahren habe ich ein Gartenhaus errichten lassen, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. Nun wurde letztes Jahr das Haus nach 50 Jahren komplett abgeschrieben. Ist damit auch die Abschreibung des Gartenhauses beendet, obwohl dieses bis dato nur 5 Jahre abgeschrieben wurde?

    Verstehe ich jetzt nicht. Wenn es als nachträglicher Herstellungsaufwand anerkannt worden ist, dann wurden die AK/HK doch auf den Buchwert aufgeschlagen und auf die Restnutzungsdauer des Objektes verteilt.


    Ansonsten verstehe ich das mit der Gartenlaube und einer 10-jährigen Verteilung nicht so auf Anhieb.


    Vielleicht solltest Du noch einmal mit dem FA reden und klären, wie das bei denen überhaupt behandelt worden ist.

  • Das Gartenhaus ist doch sowohl selbständig nutzbar als auch selbstständig bewertbar, also m. E. nach ein eigenständiges Wirtschaftsgut und damit auch eigenständig abschreibbar. Nachträgliche AHK sehe ich hier nicht. Damit auch AfA-Lauf über die 10 Jahre

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    Das Gartenhaus ist doch sowohl selbständig nutzbar als auch selbstständig bewertbar, also m. E. nach ein eigenständiges Wirtschaftsgut und damit auch eigenständig abschreibbar. Nachträgliche AHK sehe ich hier nicht. Damit auch AfA-Lauf über die 10 Jahre

    Ist ja klar. Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht und warum dann mit Auslaufen der AfA des Hauptobjektes die Gartenlaube auf einmal mit dem Zehntel ebenfalls verschwindet.

    Vor 5 Jahren habe ich ein Gartenhaus errichten lassen, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. Nun wurde letztes Jahr das Haus nach 50 Jahren komplett abgeschrieben. Ist damit auch die Abschreibung des Gartenhauses beendet, obwohl dieses bis dato nur 5 Jahre abgeschrieben wurde? Zumindest erkennt das Finanzamt die AfA der Laube nicht mehr an.

    Deshalb eben meine Bemerkung:

    Vielleicht solltest Du noch einmal mit dem FA reden und klären, wie das bei denen überhaupt behandelt worden ist.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, auch, dass das Finanzamt den Sachverhalt nicht richtig sieht. Das Gartenhaus ist als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut abschreibbar, unabhängig von dem Haus. Deshalb war ich auch überrascht, dass das Finanzamt nach Komplettabschreibung des Hauses die AfA der Laube nicht mehr berücksichtigt hat. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Finanzamt fälschlicherweise davon ausgeht, dass es sich hier um nachträgliche HK handelt. Allerdings hätten diese dann ja - wie miwe4 schon schrieb - auf die Restnutzungsdauer des Hauses verteilt werden müssen. Ich hatte das im letzten Jahr nicht weiter hinterfragt, da sich der AfA-Betrag steuerlich nicht auswirkte (es gab genügend andere Aufwendungen). Für 2010 werde ich den Abschreibungsbetrag wieder geltend machen und dann darauf hinweisen, dass es sich um ein selbstständig nutzbares Objekt handelt. Ich bin jetzt doch ziemlich sicher, dass das Finanzamt die Abschreibung berücksichtigen muss.

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    Ich bin jetzt doch ziemlich sicher, dass das Finanzamt die Abschreibung berücksichtigen muss.

    Sind wir ja eigentlich alle. ;)


    Bitte netter Weise dann auch in diesem Thread eine Rückmeldung posten. Die Auflösung ist bestimmt nicht nur für mich, sondern auch für andere User interessant.

  • Hallo zusammen,


    heute habe ich endlich den Bescheid erhalten. Leider wurde der Betrag für die Gartenlaube nicht anerkannt. Ich glaube aber, dass das Finanzamt meinen Einwand gar nicht registriert hat, denn die Begründung ist textlich identisch mit der der Vorjahre:


    "Die lineare Gebäudeabschreibung nach 7 Abs. 4 EStG war letztmalig im Veranlagungszeitraum 2016 als Werbungskosten abzugsfähig."


    Ich hatte geschrieben:


    "Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möchte ich Folgendes anmerken:

    Im letzten Jahr wurde die Abschreibungsrate für ein Gartenhaus i.H.v. X € nicht anerkannt. Offenbar wurde hier ein Zusammenhang mit der Abschreibung des Hauses gesehen, die 2016 auslief. Bei dem Objekt handelt es sich aber um ein 2014 errichtetes Gartenhaus. Dieses ist selbstständig nutzbar und kann somit eigenständig abgeschrieben werden, unabhängig vom Haus. Die Anschaffungskosten betrugen 2014 X €. Das Objekt sollte 10 Jahre abgeschrieben werden. Ich bitte daher darum, den Aufwand für 2020 und die Folgejahre wieder anzuerkennen."


    Ich denke, ich werde per E-Mail noch einmal nachfragen oder würdet ihr direkt Einspruch einlegen? :/

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, ich werde per E-Mail noch einmal nachfragen oder würdet ihr direkt Einspruch einlegen? :/

    Direkt Einspruch mit der Bitte um antragsgemäße Veranlagung unter Hinweis auf Dein Schreiben.

  • Hallo miwe4, vielen Dank. Ich fürchte, es war mein Fehler. Ich hatte mit dem WISO-Sparbuch ein Begleitschreiben erstellt mit dem o.a. Text. Die Erklärung hatte ich dann aber digital abgegeben. In diesem Fall wird kein Begleitschreiben mitgesendet. Daran hatte ich nicht gedacht. Deswegen werde ich keinen Einspruch einlegen sondern einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach 172 AO stellen. Ich denke, das sollte reichen, oder?

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    Ich denke, das sollte reichen, oder?

    Das kommt darauf an. Da das schon länger so läuft, würde ich persönlich in diesem Fall den Einspruch wählen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo miwe4, vielen Dank. Ich fürchte, es war mein Fehler. Ich hatte mit dem WISO-Sparbuch ein Begleitschreiben erstellt mit dem o.a. Text. Die Erklärung hatte ich dann aber digital abgegeben. In diesem Fall wird kein Begleitschreiben mitgesendet.

    Tipp für die Zukunft: dafür gibt es die ergänzenden Angaben:


  • Ich denke, das sollte reichen, oder?

    Das kommt darauf an. Da das schon länger so läuft, würde ich persönlich in diesem Fall den Einspruch wählen.

    Ja, das stimmt. Es läuft schon länger. Bisher hatte sich das nicht ausgewirkt, da es genügend andere Aufwendungen gab. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    @ Billy

    Vielen Dank für den Tipp. Das habe ich jetzt auch entdeckt.

  • Du kannst ja zur Verdeutlichung deinen Anlagenspiegel mit den Abschreibungen einreichen, aus dem sich ergibt, dass Grund und Boden ohne AfA, das Gebäude komplett mit AfA und die Laube eben nur teilweise mit AfA auftaucht.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, auch, dass das Finanzamt den Sachverhalt nicht richtig sieht. Das Gartenhaus ist als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut abschreibbar, unabhängig von dem Haus. Deshalb war ich auch überrascht, dass das Finanzamt nach Komplettabschreibung des Hauses die AfA der Laube nicht mehr berücksichtigt hat. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Finanzamt fälschlicherweise davon ausgeht, dass es sich hier um nachträgliche HK handelt. Allerdings hätten diese dann ja - wie miwe4 schon schrieb - auf die Restnutzungsdauer des Hauses verteilt werden müssen.

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  • Hallo zusammen,


    heute haben wir einen neuen Steuerbescheid erhalten. Jetzt wurde die AfA der Gartenlaube berücksichtigt :thumbsup:. Da hat sich der Antrag auf schlichte Änderung nach 172 AO ja gelohnt.


    Vielen Dank für die Unterstützung. Das hier ist ein super Forum. :thumbup: Ich werde sicherlich öfter mal reinschauen...

    • Offizieller Beitrag

    heute haben wir einen neuen Steuerbescheid erhalten. Jetzt wurde die AfA der Gartenlaube berücksichtigt :thumbsup: . Da hat sich der Antrag auf schlichte Änderung nach 172 AO ja gelohnt.

    Prima, freut mich zu hören. :)

    Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup: