Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein kleines Problemchen bei dem Ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe in 2016 einen IAB gestellt, den ich in der EÜR für 2019 leider nicht ganz auflösen konnten.
Nun muss ich diesen Betrag (2.400 Euro) ja in meiner EÜR für 2016 im Programm nachträglich rückgängig machen.
Die Nachkorrektur vom FA habe ich auch schon erhalten und natürlich die Steuernachforderung.
Nun zu meinem Problemchen.
Die nachfolgenden EÜR 2017, 2018 und natürlich 2019 sind ja auf der EÜR 2016 aufgebaut, man übernimmt ja jedes Jahr die Werte vom Vorjahr.
Wenn ich nun in 2016 Änderungen vornehme, verändern sich doch dann die Werte.
Muss ich dann im Programm in der EÜR für 2017, 2018 und 2019 auch was abändern?
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen.
LG
M. Braun