Arbeitslosengeld (Einkünfte im Ausland)

  • Hallo zusammen,

    Ich bin neu hier im Forum und hoffe ich mache soweit alles richtig. Habe zu diesem Thema leider noch keine Antwort gefunden.


    Kurz zu meinem Fall.

    Ich arbeite seite 1. Juni 2020 in Deutschland und bin zu diesem Datum aus Österreich nach Deutschland gezogen.

    Aktuell habe ich noch einen doppelte Haushaltsführung (ist in der Steuersoftware bereits alles eingetrage)

    Von 15.03.2020 - 31.05.2020 habe ich Österreich Arbeitslosengeld erhalten.


    Meine Frage

    Muss ich dieses unter "Persönliches" -> "Wohnsitz im Ausland" -> "Summe der Einkünfte die nicht der deutschen EInkommenssteuer unterliegen" eintragen oder handelt es sich hier um einen Spezialfalls. Ich hatte im Jahr 2020 keine anderen Einkünft in Österreich außer das Arbeitslosengeld über diesen Zeitraum.


    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Franz

  • Ja - denn es gilt das Welteinkommenprinzip. Die Einkünfte selbst unterliegen zwar der österreichischen Einkommensteuerpflicht (und dürften damit wie in Deutschland auch als Lohnersatzleistung gezählt), unterliegen aber in Deutschland entsprechend den DBA-Regelungen dem Progressionsvorbehalt. Da Lohnersatzleistungen in Deutschland generell dem Progressionsvorbehalt unterliegen, dürften diese österreichischen Leistungen deinen Durchschnittsteuersatz erhöhen, werden selber aber nicht besteuert.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Arbietslosengeld (EInkünfte im Ausland)“ zu „Arbeitslosengeld (Einkünfte im Ausland)“ geändert.