EÜR/Gewerbesteuererklärung nach Umzug

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: Eine EÜR und eine Gewerbesteuererklärung für 2020 müssen noch abgegeben werden. In 2021 fand ein Umzug (neues Finanzamt) statt. Für die Einkommensteuererklärung kann ich im Steuer-Sparbuch entsprechend hinterlegen, dass ein anderes Finanzamt zuständig war und jetzt ein neues zuständig ist (Steuernummer noch nicht vorhanden). Im Programmbereich für die EÜR und die Gewerbesteuererklärung kann ich aber nur eine Adresse angegeben. Habe ich dort etwas übersehen und falls nicht, welche Adresse trage ich ein? Die alte oder die neue?


    Viele Grüße und besten Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich dort etwas übersehen und falls nicht, welche Adresse trage ich ein? Die alte oder die neue?

    Das kommt darauf an, ob man auch die Betriebsstätte bzw. den Sitz des Unternehmens verlegt hat. Teilt man den Umzug seinem Betriebstättenfinanzamt rechtzeitig mit, dann regelt das alles so für einen nachvollziehbar auch rechtzeitig. Die müssen danach nämlich die Zuständigkeit für die betrieblichen Erklärungen beurteilen.

  • Das kommt darauf an, ob man auch die Betriebsstätte bzw. den Sitz des Unternehmens verlegt hat. Teilt man den Umzug seinem Betriebstättenfinanzamt rechtzeitig mit, dann regelt das alles so für einen nachvollziehbar auch rechtzeitig. Die müssen danach nämlich die Zuständigkeit für die betrieblichen Erklärungen beurteilen.

    Dann rufe ich wohl noch einmal beim Finanzamt an. Die wurden im Vorfeld bereits informiert, bisher ist aber noch nichts Schriftliches bei mir eingetroffen. Die Betriebsstätte ist gleich der Wohnanschrift, die sich jetzt durch den Umzug geändert hat.