Hallo!
Irgendwie werde ich im Netz nicht eindeutig fündig.
Wir besitzen ein 2-Familienhaus. Die obere Wohnung ist vermietet. Wir wohnen in der unteren. Jetzt haben wir jede Menge Instandhaltungskosten und ich habe sie auch immer schön auf die obere Wohnung entsprechend aufgeteilt. Kann ich die 15 % Grenze jetzt vom ganzen Gebäude nehmen, oder nur für die vermietete Wohnung. Die Mieter dürfen den Garten mitnutzen. Zählen dann Gartengestaltung bzw. Einzäunung auch zu den Herstellungskosten?
Vielen Dank für euere Antworten