Ich wollte als Einzelunternehmer den Abgang von Unternehmensanteilen buchen, von einem Unternehmen welches Konkurs angemeldet hat, wodurch meine Anteile nur noch 0 Euro Restwert haben. Hierzu hatte ich einen Abgang im Anlagenverzeichnis gebucht und als Gegenkonto "Verlust durch Anlagenabgang" ausgewählt. Bei Abgabe der EÜR kommt von ELSTER allerdings folgende Fehlermeldung:
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter
Es liegen Eintragen zum Anlagenabgang bei Unternehmensanteilen vor, deren Erträge dem Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG unterlegen (Anlage AVEÜR (Anlagenverzeichnis), Summe der Abgänge von Anteilen an Unternehmen et cetera). Jedoch wurde in der Anlage EÜR keine Eintragung zur Korrektur des Gewinns, für bereits berücksichtigte Beträge für die das Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG gilt, gemacht.
Was muss ich denn neben dem reinen Abgang der Finanzanlage buchen? Bzw. wo kann ich die Eintragung zur Korrektur des Gewinns vornehmen? Und kann der Verlust zu 100% geltend gemacht werden, oder greift hier die 40% Regelung?
Jede Hilfe ist willkommen.
Danke,
Daniel