Private Krankenversicherung: sind Erstattungen für (im Voraus gezahlte) Arztbehandlungen einzugeben?

  • Hallo,


    unter Allgemeine Ausgaben/Versicherung und Altersvorsorge/Private Kranken- und Pflegeversicherung muss man u.a. die "Zeile 25: Von der privaten Kranken- und/oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge" eingeben.

    Wenn man eine private Pflege- und Krankenversicherung (nur Basisabsicherung) hat, und wenn er im Laufe des wichitigen Jahres für die Steuererkärung einige Erstattungen für (im Voraus gezahlte) Arztbehandlungen (d.h. keine Beitragsrückerstattung wegen keinen übernommenen Kosten) von der Krankenversicherung bekommen hat, muss er diese eingeben oder nicht?

    Ich habe ein bisschen gegooglet und es sieht so aus, dass in der Steuererklärung nur Beitragsrückerstattungen eingegeben werden sollen aber auf der anderen seite fragt WISO ganz klar auch nach "darinf enthaltene Erstattungen zur Basisabsicherung und zu Pflege-Pflichtversicherung".

    Kann man das mir ein bisschen besser erklären? Jeder rat ist gern willkommen.

  • Du würfelst hier zwei Dinge durcheinander.

    Auf der einen Seite hast du Beiträge, die um mögliche Beitragserstattungen der Kasse verringert werden müssen. Dieser Betrag steht auf der Bescheinigung, die die Kasse jährlich zusendet (Gesamtbeiträge, davon Basisabsicherung, davon ab Erstattungen). Das steht unter den Sonderausgaben/Versicherungen.

    Auf der anderen Seite hast du die Krankheitskosten (Arztbehandlungen, Medikamente usw.). Diese gehören in die außergewöhnlichen Aufwendungen und werden auch gekürzt um die Erstattungen der Kasse. In den Eingaben wirst du auch direkt gefragt, wie hoch die Erstattung was.

    • Offizieller Beitrag

    Diese gehören in die außergewöhnlichen Aufwendungen und werden auch gekürzt um die Erstattungen der Kasse. In den Eingaben wirst du auch direkt gefragt, wie hoch die Erstattung was.

    In den Eingaben wirst du auch direkt gefragt, wie hoch die Erstattung was.

    meist weiß das Finanzamt schon vor der Erklärung was von der priv. Versicherung erstattet wurde und berichtigt von sich aus.

    Es geht dabei um die außergewöhnlichen Belastungen und dabei erfährt das FA automatisch rein gar nichts. Man ist verpflichtet, selber die vollständigen Erstattungen bzw. die vollständigen Ansprüche auf Erstattungen zu erklären.

  • Es geht dabei um die außergewöhnlichen Belastungen und dabei erfährt das FA automatisch rein gar nichts. Man ist verpflichtet, selber die vollständigen Erstattungen bzw. die vollständigen Ansprüche auf Erstattungen zu erklären.

    Ich verstehe was du meinst, aber ich verstehe von den Antworten, man muss nichts eingeben, ob man Erstattungen nur für Behandlungkosten (die man im Voraus schone gezahlte hat), d.h. kein Rückerstattung hat. Stimmt das?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe was du meinst, aber ich verstehe von den Antworten, man muss nichts eingeben, ob man Erstattungen nur für Behandlungkosten (die man im Voraus schone gezahlte hat), d.h. kein Rückerstattung hat. Stimmt das?

    Ich verstehe nicht, was Du jetzt meinst. Wir haben eigentlich (fast) alles oben schon geschrieben.


    • Bei Beitragserstattungen sind diese von den gezahlten Beiträgen abzuziehen.
    • Bei Erstattung von Kosten wegen Krankheit, sind die Erstattungen in diesem Zusammenhang im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen zu erklären und von den erklärten Krankheitskosten zu kürzen.
    • Hast Du eine Beitragsrückerstattung erhalten, weil Du Krankheitskosten gehabt, diese aber nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht hast, dann ist diese Beitragsrückerstattung natürlich auch von den gezahlten Beiträgen abzuziehen. Gleichzeitig kannst Du die entsprechenden Krankheitskosten aber nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen, weil Du freiwillig auf Dir zustehende Erstattungen verzichtet hast und die Kosten insoweit nicht Zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG entstanden sind.
  • Es geht dabei um die außergewöhnlichen Belastungen und dabei erfährt das FA automatisch rein gar nichts.

    ich bin auch priv. KV und schreibe das aus pers. Erfahrung.

    Die wissen was Du an Beiträge zahlst, was Du einreichst, über eingereichte Rechnungen erstattet bekamst und der Rest fällt unter außergew. Belastung

    • Offizieller Beitrag

    Die wissen was Du an Beiträge zahlst, ...

    Das selbstverständlich.


    ... was Du einreichst, über eingereichte Rechnungen erstattet bekamst und der Rest fällt unter außergew. Belastung

    Das wissen "die" (das FA) mit Sicherheit nicht, denn da ist zum Glück noch der Datenschutz vor. Dennoch ist man im Rahmen der Erklärung immer zu richtigen und vollständigen Angaben verpflichtet und haftet auch für diese Angaben.


    Alles wie von mir oben beschrieben und begründet. ;)