Hallo
Ein Ehepaar lebt seit jahren in Schweden..beide beziehen Rente aus Deutschland..beide haben keine weiteren Einkünfte.beide werden seit Jahren als beschränkt steuerpflichtig behandelt da sie nicht wussten dass es das Formular EU/EWR gibt. Da sie ihr Einkommen zu 100% aus Deutschland bekommen können sie doch unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Geht das auch noch im Nachhinein?