Kann man unbeschränkte Steuerpflicht nachträglich beantragen

  • Hallo

    Ein Ehepaar lebt seit jahren in Schweden..beide beziehen Rente aus Deutschland..beide haben keine weiteren Einkünfte.beide werden seit Jahren als beschränkt steuerpflichtig behandelt da sie nicht wussten dass es das Formular EU/EWR gibt. Da sie ihr Einkommen zu 100% aus Deutschland bekommen können sie doch unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Geht das auch noch im Nachhinein?

  • Das Ehepaar sollte sich hier - um sicher zu gehen - an eine zur Beratung befugte Stelle richten. Wenn du nicht als Verwandte/r die Frage hier gestellt hast (aus deinem sehr neutralen "ein Ehepaar" schließe ich, dass du nicht verwandt i.S. von § 15 AO bist), ist sowohl dir als auch uns hier im Forum eine Antwort verboten.

  • es handelt sich um meine Schwiegereltern..mir war nicht bewusst dass hier im Forum es wichtig ist in welchem familiären Verhältnis man zueinandersteht. Es geht mir ja lediglich um den Grundsatz...ob man Steuerbescheide rückwirkend anfechten kann..hätte nicht der zuständige Finanzbeamte meine Schwiegereltern daraufhinweisen müssen?

  • ja..die Frist nach Eingang vom Steuerbescheid..aber kann man den Steuerbescheid rückwirkend für z.b.vier Jahre anfechten ?

    • Offizieller Beitrag

    ja..die Frist nach Eingang vom Steuerbescheid.....

    Eben.


    .... aber kann man den Steuerbescheid rückwirkend für z.b.vier Jahre anfechten ?

    Nein, denn sonst bräuchte es ja die o.g. Frist nicht.

  • wie sieht das denn aus mit der Anregungspflicht des Finanzbeamten..hätte er meine Schwiegereltern nicht daraufhinweisen müssen...Ich selber lebe auch in Schweden und beziehe Einkommen aus Deutschland..mein Finanzbeamter hat mich damals direkt auf das Formular EU/EWR hingewiesen .

    • Offizieller Beitrag

    wie sieht das denn aus mit der Anregungspflicht des Finanzbeamten..hätte er meine Schwiegereltern nicht daraufhinweisen müssen..

    nein


    Ich selber lebe auch in Schweden und beziehe Einkommen aus Deutschland..mein Finanzbeamter hat mich damals direkt auf das Formular EU/EWR hingewiesen .

    Dann hast Du Glück gehabt. Er muss es nicht.


    Stellt sich die Frage, warum Du es ihnen nicht gesagt hast. ?(


    Das ist antragsgebunden: § 1 Absatz 3 Satz 1 EStG:

    Zitat

    (3) 1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. 3Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend. 4Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte nach Satz 2 nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. 5Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. 6Der Steuerabzug nach § 50a ist ungeachtet der Sätze 1 bis 4 vorzunehmen.


    Genau deshalb gibt es eben die steuerberatenden Berufe. ;)

  • ich habe es ihnen nicht sagen können da sie erst seit kurzem meine Schwiegereltern sind...

  • Fakt ist also bei der deutschen Rechtsprechung...wenn du es nicht selber studiert hast ziehst du den Kürzeren...

    Da haben wir es hier in Schweden besser getroffen...da gibt es sowas wie Verantwortung der Behörden gegenüber dem Bürger und seiner Unwissenheit..leider nützt es in besagtem Fall meinen Schwiegereltern wohl nichts und der Staat hat sich jahrelang an einem kleinen Rentnerehepaar bereichert.