Kinderbetreuungskosten und Erstattungen

  • Moin Zusammen,

    meine Frage dreht sich um die Absetzung von Kinderbetreuungskosten in einer Kita und damit verbundener Erstattungen während der Hochinzidenzeit.


    In 2020 konnten wir unsere Kinder mehrere Wochen nicht in Hamburg in die Kita schicken, weil nur eine Notbetreuung für Kinder bestimmter Eltern stattfand. Von der Stadt bekam man über die Kita während dieser Zeit die Kitagebühren erstattet.

    Wir haben in 2020 kosten für beide Kinder von insgesamt 2500€ gehabt. Wir bekamen insgesamt 400€ von der Kita wieder zurücküberwiesen.

    Ich habe im Steuer Sparbuch eine Tabelle mit den monatlichen Zahlungen an die Kita erstellt und auch die Rückzahlungen eingetragen. (Beispiel im Screenshot)

    Wiso rechnet jetzt so:

    Kinderbetreuungskosten = 2500€,

    abzüglich Erstattungen=2100€

    davon 2/3= 1400€


    Das FA hat im Bescheid so gerechnet:

    Kinderbetreuungskosten = 2500€

    davon 2/3=1666€

    abzügl Erstattungen= 1266€


    Was von beiden Stimmt jetzt und warum? Oder habe ich was falsch eingetragen?


    • Offizieller Beitrag

    Du bisst Dir bei beiden Zahlenblöcken mit den Werten sicher? Macht für mich nach den Eingangs genannten Daten beides keinen Sinn. Und was sagen die gesonderten Erläuterungen des FA im Bescheid dazu?


    Beispiel im Screenshot

    Oder habe ich was falsch eingetragen?

    Wie soll das bei willkürlichen Zahlen laut Screenshot jemand beurteilen?

  • Moin Miwe,


    die Werte aus dem Screenshot sind nur ein Ausschnitt der Kitakosten und Erstattungen von einem Kind. Das sind keine willkürlichen Zahlen. Für das zweite Kind gibt es auch so eine Tabelle.


    Zusammen kommen dort aus beiden Tabellen wie ich schon schrieb 2500€ Kitagebühren und 400 € Rückerstattungen. Ich könnte jetzt komplette Screenshots beider Tabellen posten, mir ging es aber nur darum das Prinzip der Eintragung klar zu machen.


    Die Frage war ja auch eher nach der Reihenfolge der Berechnung, also erst den 2/3 Anteil berechnen und dann Erstattungen Abziehen oder umgekehrt.

    Welche Information fehlt denn, um das zu beantworten?

  • Achso, um deine letzte Frage noch zu beantworten:
    Die gesonderten Erläuterungen des FA lauten: "Die von Ihnen getragenen Kinderbetreuungskosten ihv 2500€ werden mit 2/3 berücksichtigt (1666€). Der steuerfreie Ersatz von 400€ wird angerechnet, daher wird ein betrag von 1266€ zum Ansatz gebracht."

    • Offizieller Beitrag

    Der steuerfreie Ersatz von 400€ wird angerechnet, daher wird ein betrag von 1266€ zum Ansatz gebracht."

    Das FA hat im Bescheid so gerechnet:

    Kinderbetreuungskosten = 2500€

    davon 2/3=1666€

    abzügl Erstattungen= 1266€

    Das unterscheidet sich aber. Deshalb ja meine Verwirrung.


    Und wie schon gesagt, verstehe ich auch Deine Zahlen nicht:

    Wiso rechnet jetzt so:

    Kinderbetreuungskosten = 2500€,

    abzüglich Erstattungen=2100€

    davon 2/3= 1400€

    Wir bekamen insgesamt 400€ von der Kita wieder zurücküberwiesen.


    Abgesehen davon wüsste ich nicht, warum man Erstattungen von einem errechneten Abzugs-/Höchstbetrag abziehen sollte, wenn Ausgangsbasis doch erst einmal eine zu errechnende tatsächliche Belastung (Zahlungen ./. Erstattungen) sein soll.


  • Nein, das Unterscheidet sich nicht, es ist genauso abgetippt, wie in der Berechnung, die WISO ausgibt, bzw, wie das FA in der Begründung schreibt.

    Nochmal: Wir haben 2500€ bezahlt. 400€ davon haben wir von der Kita zurückbekommen.


    Das Steuerprogramm zieht zuerst die 400€ Erstattungen von den 2500€ Kosten ab = 2100€

    Davon darf man 2/3 ansetzen, also insgesamt 1400€.


    Das FA schreibt: Von den 2500€ dürfen sie nur 2/3 ansetzen, also insgesamt 1666€.

    Davon zieht das FA jetzt noch die 400€ ab, bleiben also abzüglich Erstattung 1266€.



    Wie du in deinem letzten Absatz schreibst, ist mir auch nicht klar, warum das FA die Erstattungen von einem Höchstbetrag abziehen sollte.


    Ich lege mal dort Widerspruch ein.