EU-Lieferant versendet aus deutschem Lager - Umsatzsteuer

  • Auf die Gefahr hin, dass es Ohrfeigen regnet, weil das Thema schon zigmal besprochen wurde (ich aber keine passende Antwort zu meiner Frage finden konnte) möchte ich dennoch meine Frage hier posten:

    Ich habe über Amazon business (ich habe gewerblich bestellt) Ware eines italienischen Lieferanten bestellt. Ich habe eine Rechnung mit folgenden Daten erhalten:

    - Italienische Adresse des Lieferanten

    - Bruttobetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer 19%

    - Deutsche Umsatzsteuer ID des Lieferanten

    - Meine Umsatzsteuer ID


    Nach meinem Verständnis ist die Rechnung nicht korrekt und ich kann eigtl keine Vorsteuer ziehen (hier mag ich aber falsch liegen und nicht alle Details kennen). Eigtl sollte dies ja ein innergemeinschaftlicher Erwerb von meiner Seite aus sein, die Rechnung nur den Nettobetrag enthalten und die italienische Umsatzsteuer ID des Lieferanten aufgeführt sein. Damit könnte ich nach der Regelung des innergemeinschaftlichem Erwerbs Vorsteuer geltend machen und Umsatzsteuer abführen.


    Jetzt kommt das Aber: Lt. Amazon Kundensupport versendet der Lieferant aus einem deutschen Lager und verzollt die Ware auch entsprechend. Damit wäre ich berechtigt die Vorsteuer geltend zu machen.


    Jetzt meine Frage: Müsste dann auf der Rechnung nicht ersichtlich sein, dass die Ware aus DE versendet wird? Und wenn diese Angabe auf der Rechnung ersichtlich wäre, wäre diese dann korrekt?


    Danke für Euren Input.


    Viele Grüße

    Benjamin

  • Es sind also Waren (körperliche Gegenstände) geliefert worden. Dann wäre doch neben Zoll Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

    Die Rechnung mit ausgewiesener USt 19% kann zwei Gründe habe

    a) der Lieferant behandelt dich als Privatperson oder

    b) er betrachtet die Lieferung - da von einem deutschen Lager kommend und damit innerdeutsche Lieferung - als in Deutschland erbracht an.

    Genaues kann dir hier nur ein zur Steuerberatung befugte Person sagen - ohne genaue Sachverhaltskenntnisse wäre jede weitere Aussage Kaffeesatzleserei, abgesehen davon, dass ich dann sehr nah an die hier untersagte steuerliche Beratung rücken würde.

  • Danke dir für deine Antwort @nesciens.

    Ja, es handelt sich um Waren. Einfuhrumsatzsteuer müsste meines Wissens nur aus einem Drittland entrichtet werden. Die Ware kommt aber aus der EU.

    Punkt a) kann nicht sein, weil ich erstens über Amazon business bestellt habe und zweitens der Lieferant aus diesem Grund auch meine Umsatzsteuer ID mitgeteilt bekommen hat (welche ja auch auf der Rechnung aufgeführt ist).

    Ich vermute also es handelt sich um deinen Punkt b), bzw. das ist ja auch genau die Aussage, die der Amazon Support getan hat.


    Meine Frage ist daher nur, was die Rechnung an Inhalt aufweisen muss, damit das FA auch weiß, dass es sich um ein innerdeutsches Geschäft handelt und die Lieferung aus DE kam. Denn auf seiner Rechnung ist ja nur seine italienische Unternehmensadresse aufgeführt.


    Viele Grüße

  • Einfuhrumsatzsteuer müsste meines Wissens nur aus einem Drittland

    Wo du Recht hast, hast du Recht - mea culpa.

    Die Rechnung muss

    a) alle Sollbestandteile einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 und 4 UStG enthalten und

    b) einen Vermerk "Lieferung aus Lager in .... (Deutschland)". Das kann aber auch aus anderen Unterlagen wie einem Lieferschein ersichtlich sein, der dann an die Rechnung als Bestandteil der Rechnung zu heften ist.

  • Einfuhrumsatzsteuer müsste meines Wissens nur aus einem Drittland

    Wo du Recht hast, hast du Recht - mea culpa.

    Die Rechnung muss

    a) alle Sollbestandteile einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 3 und 4 UStG enthalten und

    b) einen Vermerk "Lieferung aus Lager in .... (Deutschland)". Das kann aber auch aus anderen Unterlagen wie einem Lieferschein ersichtlich sein, der dann an die Rechnung als Bestandteil der Rechnung zu heften ist.

    Perfekt, vielen Dank!

    Dann weiß ich Bescheid. Amazon hat mir das mittlerweile auch bestätigt und den Verkäufer entsprechend informiert, dass er diese Info auf der Rechnung ausweisen muss. Mal gespannt, ob das auch klappt :)