Verlustbescheinigung für Aktienverluste: wann notwendig?

  • Ich versuche noch das Thema Kapitalerträge/-verluste genauer zu verstehen, da mich das jetzt zum ersten Mal beschäftigt.


    Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung. Mein Depot ist bei einer inländischen Bank. In 2020 Aktien und ETFs gekauft gekauft für 3000€, teilweise mit -1000€ Verlust verkauft. Die ETFs die geblieben sind haben etwas Dividende abgeworfen, ca. +50€.


    Könnt ihr mir bitte folgende Punkte bestätigen oder richtigstellen:

    1. Die -1000 € Verlust und +50 € Gewinn sind Kapitalerträge/-verlüste aus Aktienveräußerungsgeschäften und werden miteinander verrechnet, sodass ich für 2020€ einen -950€ Kapitalverlust habe
    2. Diese -950 € Kapitalverlust trage ich in die Anlage KAP in der Steuererklärung ein und nehme ihn als Verlustvortrag ins nächste Jahr mit. Neue Kapitalgewinne in 2021 werden vorrangen mit diesem Verlustvortrag verrechnet oder mit dem Sparer-Pauschbetrag verrrechnet?
    3. Um diese -950 € Kapitalverlust zu nachzuweissen bräuchte ich eine Verlustbescheinigung von der Bank, die ich manuell bei ihr beantrage


    Punkt 3 habe ich erst jetzt gemacht, und die Bank kam zurück mit der Info dass ich die Verlustbescheinigung bis 15.12.2020 hätte beantragen sollen, jetzt stellen sie keine mehr aus. Ist das so? Ist eine Verlustbescheinigung einfach eine Komforthilfe für mich als Endkunden, oder welche Rolle spielt sie genau bei der Erklärung?


    Und wie sind die Transaktionsprovision der Bank, laufende Produktkosten der ETFs zu bewerten, sind sie irgendwie steuerrelevant?

  • Die -1000 € Verlust und +50 € Gewinn sind Kapitalerträge/-verlüste aus Aktienveräußerungsgeschäften und werden miteinander verrechnet, sodass ich für 2020€ einen -950€ Kapitalverlust habe

    Nein - die Gewinne aus ETF werden nicht verrechnet mit Verlusten aus Aktienverkäufen.


    Diese -950 € Kapitalverlust trage ich in die Anlage KAP in der Steuererklärung ei

    Nein, denn deine Bank hat hierfür einen "Verlustverrechnungstopf". Der wird mit Gewinnen in den folgenden Jahren aus Aktienverkäüfen verrechnet.

    Um diese -950 € Kapitalverlust zu nachzuweissen bräuchte ich eine Verlustbescheinigung von der Bank, die ich manuell bei ihr beantrage

    richtig - aber diese gilt bei Übergang eines Depots oder bei der Verrechnung mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bei anderen Banken. Außerdem muss dieser bis Ende November des endsprechenden Jahres beantragt werden, danach geht nicht mehr.

  • Zitat
    Zitat

    Die -1000 € Verlust und +50 € Gewinn sind Kapitalerträge/-verlüste aus Aktienveräußerungsgeschäften und werden miteinander verrechnet, sodass ich für 2020€ einen -950€ Kapitalverlust habe


    Nein - die Gewinne aus ETF werden nicht verrechnet mit Verlusten aus Aktienverkäufen

    Weil Gewinne aus ETFs Dividende und ein anderer Topf sind?


    Was ist wenn ich explizit diesen "Verlustverrechungstopf" mit mir manuell mittragen will, da ich ja z.B. nicht wissen kann ob ich bei Bank A das Depot für Ewigkeiten halte und vielleicht lieber Gewinne bei Bank A mit Verlusten bei Bank B verrechnen möchte. In dem Fall würde es ja vorteilhaft sein, diesen Verlustvortrag steuerlich geltend zu machen damit ich von der jeweiligen Bank unabhängig bin oder?

  • Dann musst du bis November des entsprechenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Es sollten dann aber auf der anderen Bank auch Gewinne vorhanden sein.