nebenberufliche Autorin - Gewerbebetrieb und gleichzeitig selbständig - wo werden Betriebsausgaben eingepflegt?

  • Hallo liebes Forum,

    ich mache gerade meine erste Einkommensteuererklärung mit Buhl und hänge fest.

    Habe 2 Bücher geschrieben. Zum einen verkauft Amazon diese für mich und ich erhalte monatlich Tantiemen (= Selbständig/Freiberufler - ANLAGE S) und zum anderen verkaufe ich meine Bücher direkt an Buchhandlungen oder bei Lesungen an Kunden (= Gewerbebetrieb - ANLAGE G). Meine Betriebseinnahmen (Tantiemen sowie Einkünfte aus Verkauf meiner Bücher) habe ich in die Anlagen S und G eingetragen. Doch wie sieht es mit den Betriebsausgaben aus? Muss ich diese jetzt aufsplitten auf ANLAGE S und G? Z.B. das Arbeitszimmer oder die Kosten Internet/Telefon usw. Finde leider nichts zu diesem Thema.

    Übrigens, ich bin als Kleinunternehmer angemeldet und bewege mich auch innerhalb des vorgegebenen finanziellen Rahmens.

    Vielen Dank,

    FrauLichtblick:)

  • Muss ich diese jetzt aufsplitten auf ANLAGE S und G? Z.B. das Arbeitszimmer oder die Kosten Internet/Telefon usw. Finde leider nichts zu diesem Thema.

    hallo FrauLichtblick

    in Ihrem Fall bleibt eigentlich nur der Rat, Rücksprache mit einem Beratungsbüro zu halten.

    Zum einen weil die User hier keine steuerlichen Beratungen leisten dürfen, (und Ihr Fall ist nichts anderes) zum anderen kann Ihnen eine unsaubere Trennung/Aufteilung gewaltig auf die Füße fallen.


    Betriebsausgaben können Sie bei jeder Einkunftsart unter "Betriebsausgaben" eintragen

  • Und sorry - falls ich gegen eine Regel verstoßen habe - bin noch neu hier.

    Deshalb hat lavender ja auch recht höflich auf die Regeln hingewiesen. "Alte Hasen" werden schon etwas anders auf die Regeln verwiesen.

    Es wäre nett, wenn du dann nach dem Gespräch noch kurz hier berichten könntest.