Photovoltaikmiete

  • Hallo,


    ich habe mir letztes Jahr eine Photovoltaikanlage zur Miete (über sonnen.de; sonnennow) angeschafft. D.h. ich habe eine Photovoltaikanlage praktisch ohne Anschaffungskosten (ca. 2500€ Projektgebühr) bekommen. Zahle dafür aber monatlich eine Miete/Pachtgebühr an sonnen.de. Die Einspeisevergütung wird dabei an sonnen.de abgetreten und mit der Miete verrechnet. So komme ich mit den Stromkosten ungefähr auf den gleichen Betrag wie ohne die Anlage.

    Ich habe also die Mietkosten auf der einen Seite und die Einnahmen durch "günstigen" Strom bzw. die abgetretene Einspeisevergütung auf der anderen Seite.

    Für die Versteuerung habe ich der Einfachheit halber die Kleinunternehmerregelung gewählt.


    Ich bin nur leider etwas ratlos, wie ich das in Wiso eingeben kann.

    Das Programm verlangt eine Eingabe bei den Anschaffungskosten, die bei der Miete jedoch eigentlich nicht vorhanden sind. Kann ich das leer lassen, gebe ich da die 2500€ an oder muss ich den tatsächlichen Wert der Anlage erfragen und hier eintragen?

    Unter welchem Punkt kann die die monatliche Miete angeben? Ich hätte das spontan diesem Bereich zugeordnet:

    nur scheint da nichts so richtig zu passen.


    Kann mir bitte jemand helfen? Ich habe auch schon im Forum gesucht, nur leider nichts passendes gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Unter welchem Punkt kann die die monatliche Miete angeben? Ich hätte das spontan diesem Bereich zugeordnet:

    nur scheint da nichts so richtig zu passen.

    Was scheint da nicht zu passen? Steht doch sogar ausdrücklich in Deinem Screenshot aufgeführt:


  • Ah... danke! Mich hat des "zinsen" daran gestört.

    Hatte etwas wie monatliche Rate oder so erwartet.


    Und bei den Anschaffungskosten schreibe ich dann einfach die 2500€ Gebühr für die Projektierung rein und gut ist? Sollte ja eigentlich eh egal sein was da drin steht, da durch die Kleinunternehmerregelung keine Abschreibung stattfindet oder?

    • Offizieller Beitrag

    Sollte ja eigentlich eh egal sein was da drin steht, da durch die Kleinunternehmerregelung keine Abschreibung stattfindet oder?

    Was soll die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung mit einer etwaigen AfA eines Wirtschaftsguts im Rahmen der Einkommensteuer zu tun haben? ?(


    Und bei den Anschaffungskosten schreibe ich dann einfach die 2500€ Gebühr für die Projektierung rein und gut ist?

    Wie möchtest Du Anschaffungskosten haben, wenn Du kein Wirtschaftsgut erwirbst?


    Abgesehen davon scheint das nach deren Seiten ja zumindest nicht nur eine Projektgebühr zu sein. Nach dem Betrag würde ich sogar eher, nach deren Formulierungen, von einer Servicegebühr ausgehen. Und wenn das eine Bearbeitungsgebühr ist, dann müsste man überlegen, ob das nicht, analog zu Leasingverträgen, auf die Vertragslaufzeit gleichmäßig zu verteilender Aufwand ist.


    Aber hast Du Dich nicht bei denen und deren Beratern über das ganze steuerliche Prozedere informiert? Du nutzt den von Dir produzierten Strom ja auch nicht alleine und über die Community, oder? Das wird doch alles auf den Seiten Deines Anbieters erklärt.

  • Ich dachte durch die Kleinunternehmerregelung bin ich von der Umsatzsteuer befreit und kann dafür im Gegenzug die Kosten für die Anlage nicht geltend machen.

    Dann lasse ich die Anschaffungskosten weg. Mir geht es nur darum die Angaben zu machen, die ich unbedingt machen muss. Hatte natürlich auch bei der Firma selbst angefragt was da wie auszufüllen ist. Die wollten aber nicht so direkt Auskunft geben. Begründung war, dass sie keine steuerliche Beratung machen dürfen.


    Den Strom den ich produziere nutze ich komplett selbst. Das funktioniert in etwa so: Ich Produziere im Jahr 20 000 kW Strom. Davon kann ich ca. 5000 direkt oder über einen Stromspeicher bei mir Zuhause nutzen. 15 000 kW werden dann mit einer Vergütung von knapp 9cent eingespeist. Dadurch erhalte ich eine Freistrommenge von 5000 kW. Also ungefähr 15 000 * 9cent / Verbrauchspreis. Die 2000 kW die ich nicht direkt von der Solaranlage nutzen kann (Winter) beziehe ich dann direkt aus den Netz. Die gehen dann von der Freistrommenge ab. Übrig bleibt dann eine Freistrommenge von 3000 kW die ich dann wiederum mit dem Verbrauchspreis vergütet bekomme. Da ist nichts mit Community oder so.

    Das Gleiche hätte ich auch erreicht, wenn ich die Einspeisevergütung selbst behalten würde und damit den Strom von Netz bezahle.

    Zusätzlich wird die Batterie noch zu Netzstabilisierung verwendet. Das ist aber ein sehr geringer Teil und der wird mit ein paar Euro am Jahresende belohnt. Das hatte ich aber noch nicht, da die Anlage erst seit November 2020 im Betrieb ist.


    Jedenfalls schonmal danke für die Hilfe, ich muss mir das Formular heute Abend wohl nochmal anschauen und mich noch etwas in die Materie einlesen. Hatte irgendwie gehofft, dass die Photovoltaikanlage einfacher bzw. klarer in das Steuerformular zu übertragen ist.

  • Wenn alles privat genutzt wird und damit keine Einkünfte erzielt werden, solltest du bei einem Beratungsgespräch auch klären, ob hier nicht möglicherweise Liebhaberei vom Finanzamt gesehen werden könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn alles privat genutzt wird und damit keine Einkünfte erzielt werden, solltest du bei einem Beratungsgespräch auch klären, ob hier nicht möglicherweise Liebhaberei vom Finanzamt gesehen werden könnte.

    Das ist ja das Problem, wenn man mal auf deren Seiten schaut. Das geht i.d.R. in einen Pool und kommt zurück. Aber so etwas ohne vorherige eingehende steuerliche Beratung zu machen, finde ich schon mutig. Deren Seiten sind da eher wie Prospekte.

  • Nun, die Werbung sieht ja auch gut aus - und Beratung vorher? Hinterher steht man dann im Regen

    Aber gezeichnet ist gezeichnet und dam muss der/die TE jetzt durch. Die Projektgebühr ist schon etwas knifflig, weil ja nicht für einen langlebigen Gegenstand ausgegeben, aber gleichzeitig gibt es die Agio-Regelung.

  • im Jahr 20 000 kW Strom


    15 000 kW werden

    Auch wenn wir hier im Forum nur den steuerlichen Aspekt betrachten (solange es keine Beratung ist ;)) solltest du dich nicht nur vorab zu den steuerlichen Besonderheiten bei diesem Konstrukt von einem Steuerberater beraten lassen sondern auch zu technischen Hintergründen an geeigneter Stelle. Immer wenn du von kW schreibst (Beispiele s. oben) geht es um kWh. Man kann das "h" nicht nach belieben schreiben oder nicht, denn das ist dann meist technischer Unsinn. ;)


    Sorry für den Zaunpfahl. :saint: