Frage zu Kilometergelderstattung welche höher als die steuerliche Pauschale ist und Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo zusammen,


    ich stehe vor einem kleinen Problem. Ich bin Student und war 2017 für einen Monat Praktikant bei einer Beratungsfirma. Natürlich hatte ich auch Dienstreisen in dem Zeitraum. Ich habe wegen den zwei Monaten natürlich keine Steuererklärung abgegeben aber wurde jetzt dazu vom Finanzamt aufgefordert.


    Ich bin gerade dabei die Steuererklärung zu vervollständigen habe aber noch Bauchschmerzen beim Thema Dienstreisen. Ich bin mir nämlich nicht sicher welche Beträge ich eingeben soll. Der Arbeitgeber hat mir nämlich alle Auslagen erstattet zzgl. eines erhöhten Kilometergeldes von 50 cent je Kilometer.


    Ich habe alle Dienstreisen zusammengefasst angegeben und die Pauschalen berechnet. Ebenso habe ich meine Reisekilometer mit dem Satz von 30 cent als Kosten angegeben. Aber wie mache ich das jetzt mit den Erstattungen? Die tauchen bis auf den Wert aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung nicht in selbiger auf.


    Angenommen ich war 3 Tage weg, habe 48 EUR als Verpflegungspauschale erhalten und bin 100 km gefahren. Ich bekomme alles über die Lohnabrechnung (Brutto) erstattet. Das heißt doch, dass ich die 48 EUR unter dem Punkt steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung angeben muss?


    und


    was für mich entscheidender ist. Gebe ich beim Punkt steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen jetzt 30 EUR (100 km * 0,3 EUR) oder 50 EUR (100 km * 0,5 EUR) an?



    Laut Lohnabrechnung hat der Arbeitgeber nämlich Steuern bei der Auszahlung der Reisekostenerstattung abgeführt. Ich vermute mal, dass es sich dabei um die Differenz zwischen den 30 cent und 50 cent handelt. Oder habe ich komplett den Faden verloren?


    Danke schonmal für eure Unterstützung.

  • Du musst die nachgewiesenen Kosten/Pauschalen einsetzen und die Erstattungen des Arbeitgebers. Wenn dieser die höheren Sätze versteuert hat (bitte in deinen Abrechnungen nachsehen), musst du m. E. nur die Pauschalen abziehen (ich habe es früher immer mit einer Tabelle gemacht Aufwendungen - Erstattungen des Arbeitgebers - davon versteuert). Was du ansetzen musst, kann dir aber im Zweifel nur der Arbeitgeber sagen, wenn du es nicht aus deinen Lohnabrechnungen ersehen kannst.

    Hintergrund: die Mehrbeträge müssen versteuert werden, daher möglicherweise die Aufforderung, eine Steuererkärung abzugeben. Es gab vielleicht eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber mit entsprechenden Kontrollmitteilungen.