vorübergehend mehrere Einsatzorte

  • Hallo, meine Stieftochter absolviert eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Im Zuge dieser Ausbildung war sie in 2020 immer wieder an verschiedenen Teststationen eingesetzt. Diese hat sie mit dem privaten PKW angefahren. Wo kann ich diese Fahrten berücksichtigen. Grundsätzlich ist sie eine festen Wache zugeteilt. Diese Kilometer sind ja kein Problem. Wohin aber mit den anderen. Ich wäre für Unterstützung sehr dank. Gruß ovisanne

  • Hallo, ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich mich jetzt erst melde. Ich war ein paar Tage im Krankenhaus. Vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich damit nicht wirklich etwas anfangen. Auch "Hat das Label Werbungskosten hinzugefügt" sagt mir leider gar nichts. Vielleicht liegt es auch einfach nur daran, dass ich mich hier im Forum so überhaupt nicht auskenne. Trotzdem Danke. Gruß ovisanne

  • Das Label Werbungskosten besagt ja nur, dass es sich um ein Thema im Bereich Werbungskosten handelt.


    Der von miwe4 genannte Reisekostenerlass beschreibt sehr genau, was in diesen Fällen ansetzbar ist. Stichwort ist hier wirklcih "Reisekosten", die in der Regel zu höheren Werbungskosten führen als die Entfernungspauschale.

    Dabei ist zu berücksichtigen, ob deine Stieftochter zuerst immer zur zugeordneten Wache und von dort zum Einsatzort gefahren ist oder direkt zum Einsatzort. Danach bestimmt sich der Ansatz der anzusetzenden Kilometer und auch möglicherweise Verpflegungsmehraufwand.