EÜR über das Sparbuch nochmals versenden

  • Hallo zusammen,


    ich bin auch am 10.06.2021 vom Finanzamt aufgefordert worden, mein EÜR-Formular für meine nebenberufliche Tätigkeit in meiner Einkommenssteuererklärung 2020 nachzureichen. Fehlermeldungen gab es bei der Übermittlung der EK-Steuererklärung in ELSTER keine (14.05.2021). Und das Anlageformular EÜR erscheint zwar korrekt ausgefüllt im WISO Steuersparbuch-Programm, es gibt aber keine Möglichkeit für mich, diese Anlage wie oben diskutiert der Steuerverwaltung elektronisch nachzureichen. Unter diesem Menüpunkt werden mir diverse Formulare zur Nachmeldung angeboten, aber eben nicht die EÜR. In früheren Versionen hatte ich dieses Problem noch nie.


    Ich sollte ergänzen, dass ich noch eine zweite EÜR unter einer anderen Steuernummer erfolgreich an das Finanzamt mit meinem WISO-Steuerprogramm übermittelt habe (da ging es um unsere neue Solaranlage). Vielleicht haben diese beiden Dinge miteinander zu tun. Anruf beim ELSTER-Beauftragten der Finanzverwaltung ergab, dass ich den Support für mein Steuerprogramm kontaktieren soll. Gibt es da noch etwas außerhalb dieses Forums? Und der freundliche Herr meinte noch, dass die Übermittlung der Einkommenssteuererklärung und der Einnahme-Überschuss-Rechnung zwei getrennte Dinge seien, die allerdings bislang bei mir immer zusammen durch das WISO-Steuersparbuch-Programm übermittelt wurden (bis ich dieses Jahr erstmals zwei EÜR einreichen musste und für die neue EÜR eine neue Steuernummer bekommen habe).


    Da mein Thema vielleicht verwandt mit dem Beitrag von kaisinho ist, habe ich kein neues Thema eröffnet. Der einzige Unterschied scheint mir, dass ich ausschließlich mit dem WISO-Steuersparbuch arbeite und eine Software mit Namen Steuerscan nicht kenne.


    Danke für Ihre Mühe!

    • Offizieller Beitrag

    Und das Anlageformular EÜR erscheint zwar korrekt ausgefüllt im WISO Steuersparbuch-Programm, es gibt aber keine Möglichkeit für mich, diese Anlage wie oben diskutiert der Steuerverwaltung elektronisch nachzureichen.

    Selbstverständlich kann man da ganz normal noch einmal den Versand auf die übliche Art anstoßen und kurz vor dem Klick auf den Versand eben diesen auf die EÜR begrenzen. Das haben wir aber auch schon mehrfach im Forum erläutert und sollte sich finden lassen. Ansonsten solltest Du erst einmal in dem in den Dateieigenschaften befindlichen Sendebereicht unter Abgabe/Elster schauen, was da hinterlegt ist.


    Unter diesem Menüpunkt werden mir diverse Formulare zur Nachmeldung angeboten, aber eben nicht die EÜR.

    Vielleicht solltest Du mal einen bereinigten Screenshot anhängen, aus dem man erkennen kann, wo Du überhaupt suchst. Wie gesagt, es geht wie bei der ersten Abgabe auch. Nur der vorletzte Schritt unterscheidet sich.


    Ich sollte ergänzen, dass ich noch eine zweite EÜR unter einer anderen Steuernummer erfolgreich an das Finanzamt mit meinem WISO-Steuerprogramm übermittelt habe (da ging es um unsere neue Solaranlage).

    Das hat damit nichts zu tun. Allerdings wird sich dann für Dich evtl. ein Problem bei der Umsatzsteuer auftun, wenn Du da nicht auf die Zusammenfassung der Besteuerungsgrundlagen geachtet hast.


    Und der freundliche Herr meinte noch, dass die Übermittlung der Einkommenssteuererklärung und der Einnahme-Überschuss-Rechnung zwei getrennte Dinge seien, ...

    Womit er recht hat, denn man muss vor dem Versand eben beides angeklickt haben als zu versenden (s.o.).


    Da mein Thema vielleicht verwandt mit dem Beitrag von kaisinho ist, habe ich kein neues Thema eröffnet. Der einzige Unterschied scheint mir, dass ich ausschließlich mit dem WISO-Steuersparbuch arbeite und eine Software mit Namen Steuerscan nicht kenne.

    Da gibt es rein gar keine Gemeinsamkeiten. Ich habe daher in einen neuen Thread verschoben. Bitte nicht einfach an ein Thema dranhängen, das mit dem Versand der Erklärung bzw. der EÜR rein gar nichts zu tun hat.



    da fragt sich, wie und unter welcher St-nr. wurde die EÜR erfasst.

    Warum? Im Zweifel fragt ihn das Programm.


    In der Einkommensteuer oder im sep. Modul EÜR.

    Das spielt keine Rolle, versenden kann man aus beiden Modulen.

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „EÜR Über das Sparbuch nochmals versenden“ zu „EÜR über das Sparbuch nochmals versenden“ geändert.
  • Und das Anlageformular EÜR erscheint zwar korrekt ausgefüllt im WISO Steuersparbuch-Programm, es gibt aber keine Möglichkeit für mich, diese Anlage wie oben diskutiert der Steuerverwaltung elektronisch nachzureichen.

    Selbstverständlich kann man da ganz normal noch einmal den Versand auf die übliche Art anstoßen und kurz vor dem Klick auf den Versand eben diesen auf die EÜR begrenzen. Das haben wir aber auch schon mehrfach im Forum erläutert und sollte sich finden lassen. Ansonsten solltest Du erst einmal in dem in den Dateieigenschaften befindlichen Sendebereicht unter Abgabe/Elster schauen, was da hinterlegt ist.


    Der Tip war schon mal super. Ich hatte nämlich aus unerfindlichen Gründen nur die EKS-Erklärung, nicht aber die EÜR-Rechnung verschickt.


    Unter diesem Menüpunkt werden mir diverse Formulare zur Nachmeldung angeboten, aber eben nicht die EÜR.

    Vielleicht solltest Du mal einen bereinigten Screenshot anhängen, aus dem man erkennen kann, wo Du überhaupt suchst. Wie gesagt, es geht wie bei der ersten Abgabe auch. Nur der vorletzte Schritt unterscheidet sich.


    Da ich nur die EKS-Erklärung verschickt hatte, wurden natürlich auch nur Bestandteile dieser zum Nachsenden an das Finanzamt angeboten.


    Ich sollte ergänzen, dass ich noch eine zweite EÜR unter einer anderen Steuernummer erfolgreich an das Finanzamt mit meinem WISO-Steuerprogramm übermittelt habe (da ging es um unsere neue Solaranlage).

    Das hat damit nichts zu tun. Allerdings wird sich dann für Dich evtl. ein Problem bei der Umsatzsteuer auftun, wenn Du da nicht auf die Zusammenfassung der Besteuerungsgrundlagen geachtet hast.


    Danke für den Hinweis, aber meine nebenberufliche Tätigkeit ist nicht umsatzsteuerpflichtig.


    Und der freundliche Herr meinte noch, dass die Übermittlung der Einkommenssteuererklärung und der Einnahme-Überschuss-Rechnung zwei getrennte Dinge seien, ...

    Womit er recht hat, denn man muss vor dem Versand eben beides angeklickt haben als zu versenden (s.o.).


    Genau das scheine ich versäumt zu haben - vermutlich weil ich dachte, die EÜR (zur Solaranlage) ja schon verschickt zu haben und mit nicht klar war, dass die zweite EÜR zwar aus dem EK-Steuerprogramm heraus erstellt wird, aber separat abzugeben ist.

    Da mein Thema vielleicht verwandt mit dem Beitrag von kaisinho ist, habe ich kein neues Thema eröffnet. Der einzige Unterschied scheint mir, dass ich ausschließlich mit dem WISO-Steuersparbuch arbeite und eine Software mit Namen Steuerscan nicht kenne.

    Da gibt es rein gar keine Gemeinsamkeiten. Ich habe daher in einen neuen Thread verschoben. Bitte nicht einfach an ein Thema dranhängen, das mit dem Versand der Erklärung bzw. der EÜR rein gar nichts zu tun hat.


    Ok, ich merk´s mir. Sorry. Danke für die superschnelle und kompetente Hilfe. Dann eröffne ich jetzt mit meiner zweiten Frage ein neues Thema.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Danke für den Hinweis, aber meine nebenberufliche Tätigkeit ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Das ändert aber nichts daran, dass bei Unternehmeridentität alle Umsätze dieses Unternehmers in seine USt-Erklärung hineingehören. Eben alles an seine Stelle. Nicht umsonst hat die USt-Erklärung ja diverse Zeilen. Und bei gemeinsam genutzten WG etc. kann es ggf. auch Auswirkung auf die Vorsteuer haben.

  • Danke für den Hinweis, aber meine nebenberufliche Tätigkeit ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Das ändert aber nichts daran, dass bei Unternehmeridentität alle Umsätze dieses Unternehmers in seine USt-Erklärung hineingehören. Eben alles an seine Stelle. Nicht umsonst hat die USt-Erklärung ja diverse Zeilen. Und bei gemeinsam genutzten WG etc. kann es ggf. auch Auswirkung auf die Vorsteuer haben.

    Vielen Dank auch für diese Korrektur. Das ist dann wohl der Sinn einer zusätzlichen Umsatzsteuererkärung, die ich nun noch über die beiden EÜRs und die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Photovotaikanlage jetzt noch erstellen muss. Ganz schöner Aufwand, so eine PV-Anlage. (Ich habe in einem neuen Thema vorher nun noch nach der Möglichkeit einer Datenübernahme gefragt, damit ich nicht diesselben Zahlen zwei- und dreimal eingeben muss.)