Fahrtkosten und Homeoffice - Wie gebe ich das korrekt in der Einkommensteuererklärung 2020 an?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin 2020 an manchen Tagen mit dem Privat Pkw zur Arbeit ins Büro gefahren und habe die anderen Tage im Homeoffice gearbeitet. Meine Frau musste an allen Tagen zu ihrem Arbeitgeber ins Büro. Da sie keinen Führerschein hat und wir in der Corona Zeit keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen wollten, habe ich sie täglich mit dem Privat Pkw ins Büro gefahren und bin dann entweder zurück ins Homeoffice oder weiter zu meinem Arbeitgeber gefahren.


    Abends habe ich sie dann auch wieder aus dem Büro abgeholt.


    Der einfache Weg ins Büro meiner Frau beträgt 14km. Der einfache Weg in mein Büro beträgt 28km. Der kombinierte Weg, also erst zum Büro meiner Frau, dann in mein Büro, beträgt 14km + 18km.


    Eigentlich gibt man ja den kürzesten/schnellsten Weg zur ersten Tätigkeitsstätte an. Meine tatsächlichen Aufwendungen sind aber:

    • 14km + 14km einfacher Weg an meinen Homeofficetagen, wenn ich meine Frau ins Büro fahre und dann wieder ins Homeoffice fahre
    • 14km + 18km einfacher Weg an meinen Bürotagen, wenn ich meine Frau is Büro fahre und dann zu meiner Arbeitsstelle weiterfahre


    An den Homeofficetagen hatte ich also folgende Aufwendungen, weiß aber nicht, wie ich das angeben soll:

    • 28km Autofahrt (1x morgens, 1x abends)
    • Strom, Wasser, ... im Homeoffice, wofür es ja eigentlich eine Tagespauschale gibt (die aber natürlich keine Fahrtkosten beinhaltet)


    Kann ich an meinen Bürotagen folgende Werbungskosten geltend machen?

    • 14km bei den Werbungskosten meiner Frau
    • 18km bei meinen Werbungskosten unter der Angabe, dass der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte vom Büro meiner Frau aus erfolgte



    Ich habe bisher leider keine Hinweise gefunden, wie man das alles korrekt in der Einkommensteuererklärung angibt. Kann mir vielleicht jemand hier aus dem Forum weiterhelfen?


    Vielen Dank und viele Grüße.

    Asco

  • Vielleicht hilft das ein bisschen? Pendlerpauschale: Fahrtkosten mit Kilometerpauschale absetzen - Finanztip

    Prinzipiell sind keine Rückfahrten ansetzbar.

    Die Homeofficepauschale deckt alle Kosten ab - weitere Kosten wären nur unter den Voraussetzungen eines Arbeitszimmer ansetzbar. Und Fahrtkosten geht nicht - deine Frau setzt die Entfernungspauschale an - bei dir geht definitiv nichts, sonst ist die Homeofficepauschale nämlich "flöten" gegangen.

    Dass keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt wurden, ist Eure Entscheidung. Eventuelle Mehrkosten könnt ihr nicht der Gemeinschaft aufbürden. Es mussten viele mit Öffis zur Arbeit fahren.

  • @neida

    Danke für die schnelle Hilfe und den Link. Das Thema ist dort wirklich ausführlich und verständlich dargestellt.


    Ich konnte mich leider nicht früher melden, weil ich massive Probleme mit meiner Internetverbindung hatte.


    Gruß,

    Asco