Abzug von steuerfreien Zuschüssen?

  • Hallo,

    ich habe eine etwas kompliziertere Frage. Mein Arbeitgeber zahlt mir auf mein Gehalt zusätzlich einen Zuschuss, der normalerweise auf den Bruttolohn zugerechnet und somit auch normal versteuert wird. Nun kam es aber im letzten Jahr bei der Antragstellung zu einem Fehler, der mir erst mit Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen ist: der Zuschuss wurde von September 2020 bis März 2021 als steuerfreier Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung (Zeile 21) ausgezahlt. Ich habe allerdings keine doppelte Haushaltsführung. Nun wurde der gesamte steuerfrei gezahlte Betrag rückwirkend zum September 2020 vom Lohn im Mai wieder abgezogen, wobei der laufende Gesamtarbeitslohn für dieses Jahr nur um den für in diesem Jahr (Januar-März) gezahlten Betrag gemindert wurde. Eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung kann die Personalabteilung auch nicht mehr vornehmen.


    Nun sitze ich an meiner Steuererklärung und weiß nicht, wie ich weiter verfahren soll. Nach meiner Auffassung müsste ich den Betrag aus 2020 ja eigentlich nachversteuern, obwohl er mir in diesem Jahr auch korrekterweise wieder abgezogen wurde. Da dieser abgezogene Betrag allerdings weder in der Lohnsteuerbescheinigung für 2020 noch in der für 2021 steuermindernd berücksichtigt wurde bzw. werden wird, müsste ich nun Steuern für etwas zahlen, dass ich laut Gehaltsabrechnung auch offiziell gar nicht bekommen habe bzw. was wieder abgezogen wurde.


    Was kann ich da tun? Eine Sachbearbeiterin aus der Personalabteilung meinte, ich soll den Betrag einfach aus der Steuererklärung rauslassen und bei Nachfrage die Gehaltsabrechnung ans Finanzamt schicken, aber ist das so richtig? Mein Gefühl sagt da nein.


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Was kann ich da tun? Eine Sachbearbeiterin aus der Personalabteilung meinte, ich soll den Betrag einfach aus der Steuererklärung rauslassen und bei Nachfrage die Gehaltsabrechnung ans Finanzamt schicken, aber ist das so richtig? Mein Gefühl sagt da nein.

    Auch von mir ein nein. Es wäre nämlich sogar davon auszugehen, dass das FA den gesamten steuerfrei erstatten Betrag laut Lohnsteuerbescheinigung nachversteuert, wenn diesem Betrag keine entsprechenden Kosten gegenüberstehen. Und Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Das erklärt Dir aber z.B. auch die Steuersoftware von Buhl, wenn Du an den entsprechenden Stellen den richtigen Klick setzt.


    Nun sitze ich an meiner Steuererklärung und weiß nicht, wie ich weiter verfahren soll.

    Ich würde meine sieben Sachen nehmen und damit zum Sachbearbeiter gehen, um dies im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vorab zu klären.