EÜR ohne "Kontenplan"

  • Hallo,


    bitte entschuldigt die naive Frage, das mein erster Eintrag in diesem Forum. Ich mache seit vielen Jahren meine Steuererklärungen (Freiberufler und auch Gewerbe) mit der WISO Steuer für Mac. Allerdings nutze ich das Programm anscheinend nur um die richtigen Zahlen in die richtigen Felder einzugeben, alles zusammenzurechnen und dann ans Finanzamt zu schicken. Die Erfassung meiner Einnahmen und Ausgaben (usw.) mache ich außerhalb der Software.


    Bisher war es immer problemlos möglich, die so ermittelten Zahlen einfach in der Software einzugeben. Also z.B. bei der EÜR eben die Bewirtungskosten in ein Feld, die Abschreibungen in ein Feld, die Reisekosten in ein Feld usw. In der aktuellen Version finde ich aber nur noch die Einrichtung von Kontenrahmen und damit die Notwendigkeit jede Buchung im WISO Programm nochmal einzugeben, obwohl ich sie schon längst alle außerhalb der Software erfasst habe.


    Ist das ein Bedienungsfehler von mir, d.h. kann ich das irgendwo umstellen? Oder hat sich da wirklich was geändert? Oder verstehe ich grundsätzlich was falsch?

    Ich freue mich über Hilfe.


    Danke,


    G.

  • Die vereinfachten EÜRs werden nach wie vor im Rahmen der Einkunftsermittlung der Einkunftsarten im ESt-Modul zur Verfügung gestellt.

    Danke, das klingt schon mal gut, wenn auch etwas kryptisch. Wie finde ich das ganz praktisch im Programm, wenn ich einfach nur die EÜR erstellen möchte wie eingangs beschrieben?

    • Offizieller Beitrag

    Die vereinfachten EÜRs werden nach wie vor im Rahmen der Einkunftsermittlung der Einkunftsarten im ESt-Modul zur Verfügung gestellt.

    Danke, das klingt schon mal gut, wenn auch etwas kryptisch. Wie finde ich das ganz praktisch im Programm, wenn ich einfach nur die EÜR erstellen möchte wie eingangs beschrieben?

    Was klingt daran "kryptisch"? Du erstellst nicht "einfach" eine EÜR. Du musst schon die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart eingeben. Den Rest macht dann das Programm. Das Ergebnis Deiner Eingaben kannst Du ganz normal über Formulare oder die Steuerberechnung überprüfen. Im Formularmodus landest Du ggf. auch immer wieder in den jeweiligen Eingabemasken, halt programmunterstützt.

  • Die vereinfachten EÜRs werden nach wie vor im Rahmen der Einkunftsermittlung der Einkunftsarten im ESt-Modul zur Verfügung gestellt.

    Danke, das klingt schon mal gut, wenn auch etwas kryptisch. Wie finde ich das ganz praktisch im Programm, wenn ich einfach nur die EÜR erstellen möchte wie eingangs beschrieben?

    Was klingt daran "kryptisch"? Du erstellst nicht "einfach" eine EÜR. Du musst schon die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart eingeben. Den Rest macht dann das Programm. Das Ergebnis Deiner Eingaben kannst Du ganz normal über Formulare oder die Steuerberechnung überprüfen. Im Formularmodus landest Du ggf. auch immer wieder in den jeweiligen Eingabemasken, halt programmunterstützt.


    Danke für die erneute Erklärung. Wenn ich eine neue Einkommensteuererklärung erstelle und dort die Felder für "Selbstständig" hinzufüge, finde ich die Einstellungen so wie ich sie kenne und auch immer genutzt habe. Das hatte ich gesucht.


    Gibt es diese Möglichkeit aber auch für eine Firma, d.h. wenn ich die EÜR nicht für mich als Selbstständigen, sondern für eine GbR aus Freiberuflern machen möchte und die Daten schon außerhalb der Software erfasst habe? Ich möchte wie beim oberen Beispiel also nur die Zahlen in den entsprechenden Feldern eingeben, alles ausrechnen und das dann ans Finanzamt übertragen.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es diese Möglichkeit aber auch für eine Firma, d.h. wenn ich die EÜR nicht für mich als Selbstständigen, sondern für eine GbR aus Freiberuflern machen möchte und die Daten schon außerhalb der Software erfasst habe? Ich möchte wie beim oberen Beispiel also nur die Zahlen in den entsprechenden Feldern eingeben, alles ausrechnen und das dann ans Finanzamt übertragen.

    Das ist doch ein komplett anderer Sachverhalt. Bei einer GbR ist für diese eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte) abzugeben, nebst entsprechender EÜR für die GbR. Bei der Est-Erklärung eines jeden Beteiligten sind die einheitlich und gesondert festzustellenden/festgestellten Einkunftsanteile unter "Beteiligungen" als Beteiligungseinkünfte der jeweiligen Einkunftsart anzugeben. Das haben wir aber auch schon reichlich hier im Forum erläutert und sollte sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.