Einliegerwohnung von Lohnsteuer absetzen?

  • Hallo!


    Wir kaufen demnächst ein Haus und überlegen uns das DG als Einliegerwohnung zu renovieren.

    Räumliche Trennung mit separater Küche und Bad sind gegeben. Also technische Voraussetzungen erfüllt.


    Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir die Wohnung vermieten wollen, oder aber nur für uns, später wenn wir alt sind, nutzen wollen bzw an unsere älter werdenden Eltern vermieten wollen.

    Das heisst die Wohnung würde einige Jahre wahrscheinlich leer stehen und max als Ferienwohnung ab und zu vermietet werden.


    Frage dazu:

    Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der ELW von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden? Also

    • Offizieller Beitrag

    Frage dazu:

    Können wir die zusätzlichen Kosten für die Darlehenszinsen und Sanierung der ELW von der Lohnsteuer absetzen die wir als Angestellte erhalten oder kann dies nur gegenüber den Mieteinnahmen verrechnet werden? Also

    Es gibt eine Einkommensteuererklärung (so heißt das), in der die unterschiedlichen Einkunftsarten grundsätzlich miteinander ausgeglichen werden (sog. "vertikaler Verlustausgleich").


    Du solltest Dich zu dem Begriff vorweggenommene Werbungskosten einlesen. Ansonsten würde ich aufgrund Deiner offensichtlich geringen Erfahrungen im Steuerrecht zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Ein Forum darf nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung leisten.

  • Okay. Dann lese ich mich mal weiter dazu ein.

    Vorweggenomme Werbungskosten kenne ich.

    Aber die Frage ist ja, was passiert wenn Mieteinnahmen erst nach mehr als 5 Jahren z. B. Erzielt werden.

    Aber dann scheint es ja grundsätzlich möglich.

  • Du musst dem FA gegenüber schon die Chance geben, Dir zu glauben, dass Du mit der Vermietung der Wohnung zukünftig einen Gewinn erwirtschaften möchtest. Ohne Gewinnerzielungsabsicht kann man auch die Aufwendungen nicht ansetzen. Evtl. kann es auch so kommen, dass Dir rückwirkend die Aufwendungen wieder gestrichen werden, wenn in einem angemessenen Zeitraum keine Vermietung - sprich: Gewinnerzielung - erfolgt.

  • Ja das verstehe ich. Leider ist echt wirklich so, dass wir es eher für einen späteren Fall (falls es finanziell eng wird das als Option sehen.

    Da es unser erstes Eigenheim ist würden wir es erstmal gerne selber nutzen. Derzeit ist das finanziell kein Problem.


    Aber eine Anrechnung an die Einkommensteuer meines Lohns ist soweit Dank vertikaler Verlustausgleich möglich. Das hab ich so richtig verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Aber eine Anrechnung an die Einkommensteuer meines Lohns ist soweit Dank vertikaler Verlustausgleich möglich. Das hab ich so richtig verstanden.

    Das hast Du so nicht ganz richtig verstanden. Voraussetzung dafür ist immer noch eine Einkunfts-/Überschusserzielungsabsicht. Und genau diese musst Du dem FA von Beginn an darlegen und glaubhaft machen. Und da reicht nicht "Wenn es mal in fünf oder sechs Jahren eng wird, wollen wir vielleicht vermieten.". Da muss schon mehr und vor allem konkreteres her.


    Nicht umsonst habe ich geschrieben:

    Ansonsten würde ich aufgrund Deiner offensichtlich geringen Erfahrungen im Steuerrecht zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.


    Ja das verstehe ich. Leider ist echt wirklich so, dass wir es eher für einen späteren Fall (falls es finanziell eng wird das als Option sehen.

    Da es unser erstes Eigenheim ist würden wir es erstmal gerne selber nutzen. Derzeit ist das finanziell kein Problem.

    Also auch kein Vermietung und Verpachtung. Noch nicht einmal ansatzweise und auch keine vorweggenommenen Werbungskosten.