Hausgeldabrechnung - Mieterträge Hausmeister Wohnung

  • Hallo zusammen,


    ich unterstütze meinen Onkel der Rentner ist und Eigentümer einer Wohnung ist. Auf seiner Hausgeldabrechnung finde ich nun folgende Position:


    "Mieterträge Hausmeister Wohnung" - Anteil pro Jahr z.B. 400 EUR.


    Ich habe nun erfahren, dass damals als das Mehrfamilienhaus bezogen wurde (70er Jahre) alle Parteien der gesamten Wohnanlage die Wohnung für den Hausmeister gemeinsam gekauft haben und an den Hausmeister verbilligt vermietet ist. Deshalb sind jährlich auf der Hausgeldabrechnung zusammen mit den Kosten Heizung, Wasser, Nebenkosten auch die "Mieterträge der Hausmeisterwohnung" aufgeführt.


    Nun frage ich mich, wie bzw. wo das in der Steuererklärung anzugeben ist und ob das überhaupt anzugeben ist.


    Denn ich hoffe doch dass für die Position mit diesen kleinen Betrag um die 400 EUR nicht dass Vermietungsformular auszufüllen ist.


    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, denn an diesem Punkt weiß ich nicht mehr weiter ;-).


    Lieben Dank und Viele Grüße


    Thomas

  • Das Vermietungsformular ist zunächst einmal anzugeben, denn es ist eine andere Wohnung als die eigentliche Eigentumswohnung. Ist die Eigentumswohnung selbst genutzt? Dann könnte - falls unter 400 Euro - die Angabe tatsächlich entfallen, da Einkünfte unter 400 Euro in der Regel nicht aufgenommen werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Eigentumswohnung selbst genutzt? Dann könnte - falls unter 400 Euro - die Angabe tatsächlich entfallen, da Einkünfte unter 400 Euro in der Regel nicht aufgenommen werden müssen.

    Das sehe ich anders. Erklärt werden müssen Einkünfte immer. Ob sie denn letztendlich eine steuerliche Auswirkung haben, das spielt dabei keine Rolle.


    Zudem:

    ich unterstütze meinen Onkel der Rentner ist


    Also Renteneinkünfte und ggf. in jedem Fall mit steuerlicher Auswirkung. Und die Kosten der Hausmeisterwohnung werden ja auch über die Betriebskosten umverteilt und werden ebenfalls in den Abrechnungen auftauchen. Ggf. auch mit Auswirkung über § 35a EStG.


    Ich habe nun erfahren, dass damals als das Mehrfamilienhaus bezogen wurde (70er Jahre) alle Parteien der gesamten Wohnanlage die Wohnung für den Hausmeister gemeinsam gekauft haben und an den Hausmeister verbilligt vermietet ist.

    Und wenn das auch früher schon so galt, wäre die Frage, was in den Vorjahren diesbezüglich erklärt wurde und ob nicht evtl. sogar Nacherklärungen (Selbstanzeige) in Betracht kommen.


    Man muss den Sachverhalt also eingehender prüfen und der Steuerberater der Hausgemeinschaft sollte diesbezüglich einmal befragt werden.

  • Hallo zusammem,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Der Betrag als Vermietungseinkommen pro Jahr beträgt laut Hausverwaltung 367 EUR.


    Die Hausverwaltung habe ich bereits angeschrieben und warte auf Rückmeldung, wie damit steuerlich umzugehen ist.


    Und ich denke, in diesem speziellen Fall doch ggf. einen Steuerberater einmalig mit der Abgabe zu beauftragen, damit alles richtig läuft. Oder was meint Ihr?


    Nochmals vielen Dank und Viele Grüße


    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Und ich denke, in diesem speziellen Fall doch ggf. einen Steuerberater einmalig mit der Abgabe zu beauftragen, damit alles richtig läuft. Oder was meint Ihr?

    Ist ja sonst auch immer mein Rat. Bei dem jährlichen Betrag würde ich allerdings erst einmal die Rückäußerung der Hausverwaltung abwarten und dann ggf. einfach mit den Unterlagen das persönliche Gespräch beim FA suchen.