Umsetzung der neuen Fernverkaufsregel One-Stop-Shop (OSS) in der Software WISO MeinBüro Desktop

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    auch in diesem Jahr tritt zum 1. Juli eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft: die neue Fernverkaufsregel One-Stop-Shop, kurz OSS genannt. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie unsere aktuellen Informationen und Anleitungen zur Umsetzung im Programm WISO MeinBüro Desktop:


    https://www.buhl.de/shop/faqs?article=2480


    Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt um Hinweise auf neue Anleitungen zum Thema.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das entsprechende Update ist da, wir haben es aber noch nicht für alle Kunden freigegeben. Grund ist die im Rahmen der OSS-Umstellung notwendige umfangreiche Anpassung des Kontenplans. Daher stellen wir das Update derzeit individuell nur jenen Kunden zur Verfügung, die es für die Bearbeitung von Rechnungen im Zuge der neuen Fernverkaufsregel One-Stop-Shop (OSS) auch tatsächlich benötigen.


    Wichtig: Zur Nutzung der neuen Steuersätze und des entsprechenden Kontenrahmens ist der Erwerb des Moduls Finanzen+ erforderlich. Ein bloßer Test des Moduls reicht nicht aus. Um das Modul freizuschalten oder zu prüfen, ob Sie das Modul Finanzen+ bereits verwenden, klicken Sie bitte in der Software WISO MeinBüro Desktop auf „Hilfe > Module: Test, Kauf, Übersicht".


    Um das neue Update zu erhalten, wenden Sie sich bitte kurz schriftlich oder besser noch telefonisch an unseren Support (https://www.buhl.de/shop/support). Wir werden Ihnen dann schnellstmöglich das Update zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie dabei aber: Die sofortige Freigabe des Updates können wir nicht in jedem Fall garantieren. Bei Anrufen in der Zeit von Montag bis Freitag vor 15 Uhr erfolgt die Freigabe aber in der Regel kurzfristig.


    Eine Anleitung zur Umsetzung der neuen Fernverkaufsregel One-Stop-Shop (OSS) mit dem neuen Update haben wir ebenfalls bereitgestellt:


    https://www.buhl.de/shop/faqs?article=2484


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    hier noch ein paar weitere Informationen zum Thema OSS:



    - Elektronische Übertragung, Fristen


    Hier zitiere ich einfach mal den entsprechenden Absatz der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt):


    "Die Steuererklärung ist bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) folgt, elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die Steuererklärung ist somit zu übermitteln für das:



    I. Kalendervierteljahr bis zum 30. April,



    II. Kalendervierteljahr bis zum 31. Juli,



    III. Kalendervierteljahr bis zum 31. Oktober,



    IV. Kalendervierteljahr bis zum 31. Januar des Folgejahres.



    Auch wenn keine Umsätze im betreffenden Kalendervierteljahr ausgeführt wurden, ist eine Steuererklärung (sogenannte Nullmeldung) zu den angegebenen Terminen abzugeben."

    (Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unterne…u_node.html#js-toc-entry5 (21.07.2021))



    - Elektronische Übertragung, Formulare und Technik


    Und zur Frage, wann die entsprechenden Formulare zur Verfügung stehen, hier ein Auszug aus einer pdf-Datei von Datev:


    "Hinweis

    - Für die Abgabe der Steuererklärung steht voraussichtlich ab 01.10.2021 ein Formular

    auf dem BZStOnline-Portal zur Verfügung.

    ...

    - Eine direkte Datenübermittlung aus den DATEV-Rechnungswesen-Programmen ist

    derzeit nicht möglich, da seitens des BZSt keine Schnittstelle zur Verfügung steht."

    (Quelle: https://www.datev.de/dnlexom/v…m%2030.06.2021%20erfolgen (21.07.2021))


    Um es noch einmal in anderen Worten zu sagen: Das amtliche Formular für die Übermittlung der Daten muss vom BZSt erst noch freigegeben werden, ehe es dann in unserem Programm WISO MeinBüro Desktop eingepflegt werden kann. Die technische Schnittstelle ist ebenfalls noch nicht freigegeben. Daher können wir derzeit noch keine Auskunft geben, wann genau die Formulare und die entsprechenden Schnittstellen im Programm WISO MeinBüro Desktop implementiert oder wie genau die Masken aussehen werden. Hier müssen wir um Verständnis bitten, dass wir den amtlichen Vorgaben nicht vorgreifen können.





    - Mehrwertsteuersätze auf Basis des Bestimmungsland automatisch wählen


    Derzeit prüfen wir intensiv die Möglichkeit, in Vorgängen auf Basis des Status (privat/Firma) und des Bestimmungslands des Kunden den korrekten Steuersatz automatisch auszuwählen. Derzeit liegen uns dazu aber noch keine abschließenden Informationen vor.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wie auch schon in unserer aktualisierten FAQ zum Thema https://www.buhl.de/shop/faqs?article=2480 erläutert, werden mit der aktuellen Programmversion 21.02.03.001 nicht in jedem erforderlichen Fall die Buchungen der Konten 8038/1771 und 8320 im Feld 45 der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Bemessungsgrundlage ausgewiesen. Diese Buchungen haben einen Bezug zu OSS.


    In diesem Zusammenhang wird derzeit an einem Patch gearbeitet. Dieser wird allerdings erst nach dem 10.08. bereitstehen können, sodass die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst in der gegebenen Form erfolgen kann. Elster akzeptiert die UVA auch ohne den Ausweis der Bemessungsgrundlage in Feld 45. Wir empfehlen, nach Bereitstellung des Patches eine korrigierte Übertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen.


    Wie Sie eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an das Finanzamt senden, entnehmen Sie der Anleitung unter folgendem Link:


    https://www.buhl.de/shop/faqs?article=2338


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben heute ein neues Update auf die Version 21.2.13.2 veröffentlicht. Nach der OSS-Umstellung waren noch einige Anpassungen und Korrekturen beim Befüllen der Steuerformulare, insbesondere der UVA, notwendig. Diese sind im aktuellen Update enthalten. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den aktuellen Monat kann also fristgerecht erfolgen.


    Wir empfehlen ja grundsätzlich, vor Updates eine Datensicherung anzulegen. In diesem Fall kann auch eine Sicherung direkt nach dem Update sinnvoll sein: Aufgrund der Anpassungen der Steuerformulare kann es erforderlich sein, die Meldungen für August und Juli in korrigierter Form beim Finanzamt einzureichen. Öffnen Sie einmal den Bereich " Finanzen > Steuer-Auswertungen" und wählen "Umsatzsteuer-Voranmeldung". Lassen Sie die Anmeldung für August 2021 "Ausführen". Wenn Sie im folgenden Fenster "Nicht aus Buchungen ermitteln" wählen, wird die Anmeldung so angezeigt, wie sie zuletzt aufgebaut worden und wahrscheinlich auch von Ihnen übertragen worden war. Mit der Wahl "Aus Buchungen ermitteln" hingegen werden die Werte neu anhand der Vorgaben aus dem neuen Update berechnet. Ergeben sich dann zwischen alter und neuer Fassung Unterschiede, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, eine korrigierte Übertragung der alten Monate vorzunehmen. Eine entsprechende Anleitung haben wir auch in unserer FAQ zur OSS-Umstellung verlinkt:


    Umsetzung der neuen Fernverkaufsregel One-Stop-Shop (OSS) in der Software WISO MeinBüro Desktop


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    da das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Schnittstelle für den Upload der OSS-Meldung noch nicht freigegeben hat, muss die Meldung für das 3. Quartal 2021 im Onlineportal des BZSt (BOP) noch manuell erfolgen. Nach Anmeldung bei "Mein BOP" finden Sie dort im Bereich "Formulare > Alle Formulare > Steuer International > One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässigen Unternehmer" das entsprechende Formular.


    Um für das Ausfüllen des Formulars eine Liste der Umsätze aus Ihrem Programm WISO MeinBüro Desktop mit Hinweisen auf Empfängerland, Steuersätze und Buchungskonten zu erhalten, empfehlen wir den "Elektronischen Pendelordner". Diesen finden Sie im Bereich "Finanzen > Steuer-Auswertungen". Dort können Sie Auswertungen für selbst gewählte Zeiträume erstellen.


    In der Auswertung selbst haben Sie dann die Möglichkeit, weitere Spalten einblenden zu lassen, beispielsweise für das Land des Empfängers. Klicken Sie dafür in der Auswertung links auf "Spalten definieren" und ziehen mit gedrückter Maustaste ("drag&drop") das gewünschte Feld in die Zeile der bereits angezeigten Spaltenköpfe. Zudem können Sie über die üblichen Filtermethoden gezielt in allen Spalten nach bestimmten Einträgen filtern lassen.


    Eine kleine Anleitung zum Pendelordner ist auch im letzten Absatz "Wie können die Erlöse der betroffenen Kunden zu OSS in WISO MeinBüro 365 Desktop Ermittelt werden?" unserer FAQ zur Umsetzung der OSS-Regeln enthalten, die Sie unter diesem Link finden:


    Wie wird das One-Stop-Shop (OSS) in der Software WISO MeinBüro Desktop gehandhabt?


    Damit erhalten Sie eine gute Datengrundlage für die manuelle Eintragung Ihrer Werte ins amtlichen Formular für das 3. Quartal.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel