Hallo zusammen,
ich habe im Zeitraum August 2020 bis Januar 2021 Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführen lassen (Sanierung Heizungsanlage). Die Maßnahme wurde im Januar 2021 abgeschlossen und die Schlußrechnung des Unternehmers am 21.01.2021 gelegt.
Frage: Muss ich die Steuerermäßigung in der ESt-Erklärung für das Jahr 2021 geltend machen? Gilt hier das Datum der Rechnungslegung? Das Geld ist auch im Januar 2021 geflossen.
Vielen Dank für die Antworten.
VG Nominax